Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung6813 Js 114856/20 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen gemeinschaftlichen Betruges in drei Fällen in Pattensen und Hannover in der Zeit vom 15.11.2020 bis zum 18.11.2020 (Az. 227 Ls 114856/20) gegen F. Lensky und A. Eicke. Diese ist rechtskräftig seit dem 11.03.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als aus den vorgenannten Taten Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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