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Staatsanwaltschaft Hannover

Verfügung

2674 Js 47327/18 VRs – 07.11.2018

Mitteilung gem. § 459 i StPO:

Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt die Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 2674 Js 47327/18) gegen Dittmann, Simon Michele. Diese ist rechtskräftig seit dem 13.10.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist dem Tatverletzten Creuzburg, Tobias ein Anspruch auf Rückgewähr folgendes Betrages entstanden, der nun geltend gemacht werden kann: 560,00 €.

Der Betrag wird dem Verletzten (bzw. dessen Rechtsnachfolger) ausgezahlt, sofern diesem ein Anspruch auf Rückgewähr des Wertes des aus der Tat Erlangten erwachsen ist (§ 459h Abs. 1 StPO).

Die Auszahlung an den Verletzten (oder seinen Rechtsnachfolger) erfolgt nur dann, wenn dieser Anspruch binnen sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung dieser Mitteilung angemeldet wird (§ 459j Abs. 1 StPO).

Die Anmeldung hat zu erfolgen an die Staatsanwaltschaft Hannover, Volgersweg 67, 30175 Hannover zum Aktenzeichen 2674 Js 47327/18.

Schneider, Rechtspflegerin

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