Staatsanwaltschaft Hannover7061 Js 51215/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hameln wegen Diebstahl (Az. 7061 Js 51215/18) gegen Jalal Azimi. Diese ist rechtskräftig seit dem 11.08.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgenden Gegenstandes entstanden, den Sie nun geltend machen können: Herrensportrad BTWIN, Rahmennummer: 198211703126533 Am 14.04.2018 wurde dieses Fahrrad von einer unbekannten Person gestohlen und im Bereich von Hannover Steintor von einer unbekannten Person für einen sehr günstigen Preis verkauft. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Hannover, 25.10.2018 Grebe, Rechtspflegerin |
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