Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung7041 Js 91832/18 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (Az. 282 Ds 7041 Js 91832/18) gegen Dmitrijs Malisevs. Diese ist rechtskräftig seit dem 20.10.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgenden Gegenstandes entstanden, den Sie nun geltend machen können: Mountainbike Scott XCT, Rahmennummer: 071136549 Das Mountainbike wurde am 07.10.2018 in Hannover von unbekannter Örtlichkeit entwendet. Es soll mittels Fahrradschloss gesichert gewesen sein und einen Platten gehabt haben. Die Beschlagnahme erfolgte in Hannover, Kopernikusstraße. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Hannover, 09.01.2019 Sölle, Rechtspflegerin |
||||||
Kommentar hinterlassen