Staatsanwaltschaft HannoverBenachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung9335 Js 72191/17 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Hameln wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a. (Az. 11 Ls 9335 Js 72191/17 (8/18)) gegen Markus Willi Wiegmann und Marina Roswitha Wiegmann. Diese ist rechtskräftig seit dem 15.01.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 15.161,64 € entstanden, den Sie nun geltend machen können. Für den Teilbetrag von 13.777,80 EURO haften die o. g. Personen gesamtschuldnerisch. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Hannover, 27.02.2019 Baars, Rechtspfleger |
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