Staatsanwaltschaft Hannover4161 Js 202/18 Die Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Geldwäsche (Tatzeit 05.01.2012 – 25.12.2012), Az. 216 Ds 4161 Js 75082/17 (87/17) gegen Mihaela Avramescu. Diese ist rechtskräftig seit dem 11.01.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Tatverletzten aus der oben genannten Straftat ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Mispagel, Rechtspflegerin |
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