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Staatsanwaltschaft Hechingen

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Staatsanwaltschaft Hechingen

14 Js 9577/17 2 VA
Durch Urteil des Landgerichts Hechingen vom 13.09.2018, rechtskräftig seit 21.09.2018, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 32.000 € gegen Joani Zira angeordnet. In Höhe von 28.875,00 € haftet der Mitverurteilte Erald Gega als Gesamtschuldner mit. In Höhe von 12.300.00 € haftet der Mitverurteilte Gianpiero Schillaci als Gesamtschuldner mit.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Bei Einbruchsdiebstählen machen die Verurteilten Beute wie folgt:

Am 02.10.2017 bei Dr. Reinhold Müller, Zollernring 11, Empfingen, Wert 18.000 €

In der Zeit zwischen 07.10.2017, 07.15 Uhr und 08.10.2017, 2.35 Uhr bei Familie Ebergen, Schulstr. 7, Dotternhausen, Wert 2.000,00 €

Am 11.10.2017 bei Familie Rädle, Christian-Landenbrger-Straße 62, Albstadt, Wert ca. 4360,00 €

Zwischen dem 01.12.2017, 17.30 Uhr und dem 02.12.2018, 04.50 Uhr bei Familie Denkinger, Bachenau 22, Jungingen, Wert 1.000,00 €

Am 06.12.2017 zwischen 14.00 Uhr und 23.35 Uhr bei Familie Ruff, Heuweg 24, Jungingen, Wert 2.325,00 €

Am 29.11.2017 um 18.50 Uhr bei Familie Findeiß, Bahnhofstraße 31, Krauchenwies, Wert mindestens 800,00 €

Am 09.12.2017 um 17.42 Uhr bei Familie Hillebrandt, Jakob-Reutlinger-Str. 25, Überlingen, Wert 2.000,00 €

Am 09.12.2017 um 18.58 Uhr bei Ralf Knaus, Wert 600,00 €

Am 01.12.2017 zwischen 16 .00 Uhr und 17.15 Uhr bei Familie Wagner, Löherstr. 29, Sonnenbühl-Willmandingen, Wert 3.000,00 €

Am 10.12.2017 bei Familie Cupal, Bubengasse 45, Nehren, Wert 740,00 €

Am 11.12.2017 zwischen 15.45 Uhr und 17.16 Uhr bei Familie Freudenmann, Graf-Albert-Str. 11, Rottenburg am Neckar, Wert 1300,00 €

Am 11.12.2017 bei Familie Kleinhempel, Am Bayleberg 29, Tübingen-Unterjesingen, Wert 70,00 €

Zwischen 06.12.2018 16.00 Uhr und 09.12.2017 bei Klara Fuchs, Bismarckstr. 53, Neuhausen auf den Fildern, Wert 500,00 €

Bisher konnten 5162,80 € gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 14 Js 9577/17 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Anspruche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt. (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

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