Staatsanwaltschaft Hechingen

Published On: Dienstag, 15.12.2020By

Staatsanwaltschaft Hechingen

14 Js 10825/18 2 VA
Durch Urteil des Amtsgerichts Hechingen vom 15.11.2019, rechtskräftig seit 18.03.2020, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 21.150,00 gegen Ashim Redjepi und in Höhe von jeweils 8.300,00 € gegen Mile Bekjiri und gegen Daniel Spasovski angeordnet. In Höhe von 8.300,00 € haften alle drei Verurteilten als Gesamtschuldner

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte Redjepi machte bei Buntmetalldiebstählen zusammen mit mehreren Begleitern Beute wie folgt:

In der Zeit vom 23.03.2018, 20.00 Uhr bis 24.03.2018, 07.00 Uhr am Wasserhochbehälter im Gewann Palmbühl in Schömberg: Kupfer im Wert von ca. 3.700,00 €

Zwischen dem 09.11.2018, 00:00 Uhr und dem 12.11.2018, 09.50 Uhr beim Naturfreibad in Winterlingen: Kupfer im Wert von ca. 1350,00 €

Zwischen dem 12.11.2018, 10.00 Uhr und dem 23.11.2018, 09.00 Uhr am Wasserhochbehälter Auchten in Albstadt-Ebingen: Kupfer im Wert von ca. 5.700,00 €

In der Zeit vom 20.11.2018, 17.00 Uhr bis 21.11.2018, 07.15 Uhr am Wasswerwerk Hammer in Egesheim: Kupfer und Kabel im Wert von ca. 2100,00 €.

Alle drei Verurteilten machten bei Kupferdiebstählen Beute wie folgt:

Am 14.05.2019 gegen 04.05 Uhr bei Hannelore Supper, St.-Gallus-Str. 27 in Balingen: ein Kupferkessel im Wert von ca. 150,00 €

Am 14.05.2019 gegen 05.15 Uhr beim Wasserhochbehälter Schönberg 1 in Rosenfeld-Isingen: Kupfer im Wert von ca. 650,00 €

Am 20.05.2019 zwischen 01.27 Uhr und 04.25 Uhr beim Wasserhochbehälter Buchbergstraße in Rosenfeld-Leidringen: Kupfer im Wert von ca. 4.000,00 €

Am 18.05.2019 zwischen 00.40 Uhr und 04.16 Uhr beim Wasserhochbehälter in Rosenfeld-Täbingen, Kehlen 1: Kupfer im Wert von ca. 2.000,00 €

Am 15.05.2019 zwischen 00.51 Uhr und 01.30 Uhr beim Schützenhaus in Balingen-Ostdorf, Vor Heiligen 1: Kupfer im Wert von ca. 1.500,00 €

Bisher konnten 50,00 € gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 14 Js 10825/18 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Anspruche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt. (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

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