Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Hildesheim

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Staatsanwaltschaft Hildesheim

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

16 Js 19976/19 VRs – 23.09.2020

Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Peine wegen Betruges in 40 Fällen (Az. 25 Ds 16 Js 19976/19) gegen E. Saxova. Diese ist rechtskräftig seit dem 24.06.2020. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Wie eine zahlungswillige und –fähige Kundin bestellte die Angeschuldigte in der Zeit vom 02.08.2016 bis zum 04.04.2019 bei diversen Händlern Möbel, Bekleidung, Elektronik, Hygieneartikel sowie weitere Konsumgüter im Gesamtwert von 5.915,67 €. Dabei war die Angeschuldigte von vornherein weder willens, noch in der Lage, den fälligen Kaufpreis zu zahlen. Deshalb verwendete sie bei den Bestellungen auch in keinem Fall ihren eigenen Namen, sondern verwendete jeweils fiktive oder fremde Personaldaten. Sämtliche Waren wurden an die Angeschuldigte geliefert und von dieser sodann verwendet oder verwertet. Die Angeschuldigte hat auf diese Weise – wie von ihr bezweckt – über einen langen Zeitraum ganz maßgebliche eigene Aufwendungen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts gespart. Die Angeschuldigte hat bis heute keinerlei Zahlungen geleistet.

Im Einzelnen kam es zu den folgenden Bestellungen:

Tat Bestell-Datum Warenwert Verkäufer/ Geschädigte verwendete Aliasnamen Empfänger/Lieferanschrift Erlangte Waren
1 02.08.2016 357,99 € myToys.de GmbH Juraj ISKY Jägerstraße, 31226 Peine Möbel
2 03.08.2016 121,95 € BAUR Versand GmbH & Co.KG Juraj ISKY Jägerstraße, 31226 Peine Kinderbekleidung
3 05.08.2016 96,21 € bonprix Handelsgesellschaft mbH Juraj ISKY Jägerstraße, 31226 Peine Kinderbekleidung
4 12.08.2016 42,99 € BAUR Versand GmbH & Co.KG Alexander TERU Jägerstraße, 31226 Peine Bekleidung
5 14.08.2016 399,99 € Schwab Versand GmbH Alexander TERU Jägerstraße, 31226 Peine iPad Mini 18 GB
6 14.08.2016 276,94 € Happy Size Versand GmbH & Co.KG Alexander TERU Jägerstraße, 31226 Peine Bekleidung
7 16.08.2016 344,75 € SportScheck GmbH Alexander TERU Jägerstraße, 31226 Peine Schuhe und Herrenbekleidung
8 18.08.2016 97,90 € Erwin Müller Versandhaus GmbH Alexander SAXA Jägerstraße, 31226 Peine Kinderbekleidung
9 15.09.2016 179,97 € BAUR Versand GmbH & Co.KG Alexander SAGA Jägerstraße, 31226 Peine Bekleidung
10 16.09.2016 132,09 € bonprix Handelsgesellschaft mbH Gustav HORVATH Jägerstraße, 31226 Peine Kinderbekleidung
11 16.09.2016 112,97 € BAUR Versand GmbH & Co.KG Gustav HORVATH Jägerstraße, 31226 Peine Bekleidung
12 05.10.2016 204,80 € SportScheck GmbH Lukas SALAMANEK Jägerstraße, 31226 Peine Herrenbekleidung
13 01.04.2017 169,99 € Schwab Versand GmbH Frantisek DINO Heinrichstraße, 31224 Peine Tablet PC
14 04.04.2017 49,99 € myToys.de GmbH Frantisek DINO Heinrichstraße, 31224 Peine Hochstuhl
15 24.11.2017 48,89 € baby-walz GmbH Lenka TLACHACKOVA Heinrichstraße, 31224 Peine Kombi-Puppenwagen
16 24.02.2018 119,95 € Esprit Retail B.V.&Co.KG Kristina BALAZOVA Heinrichstraße, 31226 Peine Bekleidung
17 27.10.2018 178,94 € bonprix Handelsgesellschaft mbH Oli ITEN Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
18 03.11.2018 209,97 € Heinrich Heine GmbH Oli ITEN Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
19 05.11.2018 177,37 € bonprix Handelgesellschaft mbH Andrea MACZKOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
20 05.11.2018 199,90 € Bruno Bader GmbH&Co.KG Oli ITEN Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
21 07.11.2018 389,93 € Heinrich Heine GmbH Bhargav MEHTA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
22 09.11.2018 119,00 € Bruno Bader GmbH&Co.KG Andrea MACZKOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bettumrandung
23 09.11.2018 132,75 € QCV Handel S.a.r.l.&Co.KG Andrea MACZKOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Spielzeug und Hygieneartikel
24 11.11.2018 169,98 € Heinrich Heine GmbH Sikander BUTT Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
25 11.11.2018 129,00 € Bruno Bader GmbH&Co.KG Andrea MACZKOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Deckenleuchte
26 12.11.2018 219,97 € Heinrich Heine GmbH Erika BENCE Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
27 25.11.2018 59,95 € Zalando SE Nikoletta SAXOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Schuhe
28 29.11.2018 223,25 € bonprix Handelgesellschaft mbH Jozef DINO Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
29 01.12.2018 71,73 € QCV Handel S.a.r.l.&Co.KG Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Spielzeug, Handtücher, Parfum
30 03.12.2018 108,88 € aktiv shop GmbH Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel und Medikamente
31 03.12.2018 108,99 € db-die Beraterapotheke B.V. Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel und Medikamente
32 04.12.2018 149,99 € Heinrich Heine GmbH Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Schuhe
33 05.12.2018 145,00 € Lidl Digital International GmbH & Co. KG Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel
34 08.12.2018 218,95 € MADELEINE Mode GmbH Igor HARVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Damenbekleidung
35 12.12.2018 44,49 € Lidl Digital International GmbH & Co. KG David VAS Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel
36 12.12.2018 79,99 € Lidl Digital International GmbH & Co. KG David VAS Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel
37 12.12.2018 184,00 € bonprix Handelsgesellschaft mbH David VAS Gerhardstraße, 31241 Ilsede Bekleidung
38 16.12.2018 111,00 € Lidl Digital International GmbH & Co. KG Adrian HORVATH Gerhardstraße. 31241 Ilsede Elektronikartikel
39 17.01.2019 149,00 € Lidl Digital International GmbH & Co. KG Alex HORVATH Gerhardstraße, 31241 Ilsede Elektronikartikel
40 04.04.2019 56,21 € Amazon EU SARL Gizela JANOVA Gerhardstraße, 31241 Ilsede Kinderbekleidung

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten der vorstehend genannten Straftaten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 4.796,72 € entstanden, der nunmehr geltend gemacht werden kann.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Salgmann
Rechtspfleger

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