Staatsanwaltschaft HildesheimBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 27 Js 43396/20 VRs – 08.04.2021 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Peine wegen Betruges (Az. 25 Ds 27 Js 43396/20) gegen M. L. Hasselbach. Diese ist rechtskräftig seit dem 02.03.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verurteilte bot regelmäßig diverse Waren über eBay-Kleinanzeigen zum Kauf an. Obwohl die jeweiligen Käufer den vereinbarten Kaufpreis sowie Versandkosten stets auf die von der Verurteilten genannten PayPal-Konten überwiesen, versandte die Verurteilte wie von vornherein beabsichtigt die Waren nachfolgend jeweils nicht. Die Verurteilte handelte dabei in dem Bestreben, sich durch die wiederholte Tatbegehung nicht nur vorübergehende zusätzliche Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und Begleichung vorhandener Schulden zu verschaffen. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Taten:
Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten der vorstehend genannten Taten ein Anspruch entstanden, der nunmehr geltend gemacht werden kann. Folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf sind zu beachten:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Salgmann |
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