Staatsanwaltschaft HildesheimBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 16 Js 4944/19 – 21.04.2021 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hildesheim wegen Betrugs (Az. 116 Cs 16 Js 4944/19) gegen den Verurteilten zugunsten des unbekannt verzogenen Tatverletzten Lajos Korda, geb. 12.12.1993. Diese ist rechtskräftig seit dem 28.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Lajos Korda als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 1000,00 € entstanden, den er nun geltend machen kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Roth |
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