Staatsanwaltschaft HildesheimPer Postzustellungsurkunde Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungDie Staatsanwaltschaft vollstreckt eine außergerichtliche Einziehung von Taterträgen gegen F. F. Utlu vom 15.07.2021. Der Verurteilte hat auf das durch Straftaten Erlangte verzichtet. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Geschädigten ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, der nunmehr geltend gemacht werden kann:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Salgmann, Rechtspfleger |
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