Staatsanwaltschaft HildesheimBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungNZS 22 Js 9998/21 VRs Die Staatsanwaltschaft Hildesheim vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hildesheim wegen Insolvenzverschleppung (Az. 13 Cs 22 Js 9998/21) gegen Christa Löffler, geb. am 20.07.1949. Diese ist rechtskräftig seit dem 26.11.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von 10.655,96 € entstanden, der geltend gemacht werden kann. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Höppner |
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