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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

116 Js 1376/​20

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Philipp Christian Ziegler
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 18.08.2020, Az: 3 Ds 116 Js 1376/​20, rechtskräftig seit 28.08.2020
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 3.116,97 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbeteiligte führt bei der Commerzbank AG das Konto mit der IBAN DE62 7804 0081 0290 3896 00.

Bislang unbekannte Täter nahmen zu verschiedenen Geschädigten Kontakt auf und brachten sie täuschungsbedingt dazu, Gelder auf das genannte Konto des Einziehungsbeteiligten zu überweisen, obwohl sie, wie sie wussten, keinen Anspruch auf die Gelder hatten. Sodann leiteten die unbekannten Täter, die Zugriff auf das Konto des Einziehungsbeteiligten hatten, die eingezahlten Gelder an sich weiter, indem sie bei der Firma Bitpanda Kryptowährungen erwarben und den Kaufpreis vom Konto des Einziehungsbeteiligten abbuchen ließen.
Auf diese Weise verschafften sich die bislang unbekannten Täter eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang.

Im Einzelnen überweisen die nachfolgenden Geschädigten Geldbeträge auf das Konto des Einziehungsbeteiligten:

Christian Wölfel, Steven Denzer, Diana Spirchez, Firma Stefika, Andreas König, Rene Hüttner

Die eingehenden Gelder verfügten die unbekannten Täter in Höhe von insgesamt 2.250 Euro durch den Kauf von Kryptowährungen ab, so dass auf dem Konto des Einziehungsbeteiligten zum Zeitpunkt der Kontopfändung am 28.01.2020 noch ein Betrag in Höhe von 3.116,97 EUR verblieb.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 3.116,97 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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