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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

165 Js 3063/​20

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Larissa Tamara Lind
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 21.08.2020, Az: 10 Ds 165 Js 3063/​20 jug, rechtskräftig seit 02.09.2020
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 6.114,69 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzte aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbeteiligte Larissa Tamara Lind ist seit 03.02.2020 Inhaberin eines Kontos bei der Commerzbank AG, IBAN DE40 7804 0081 0793 6776 00. Dieses Konto wurde von der Einziehungsbeteiligten eröffnet, da diese auf der Suche nach einer Nebentätigkeit von einem unbekannten Täter aufgefordert wurde, das Konto als Gehaltskonto zu eröffnen. In der Folgezeit nutzte der unbekannte Täter dieses Konto wie folgt:

Auf diesem Konto gingen seit 10.02.2020 innerhalb von drei Tagen sieben Geldeingänge in Höhe von insgesamt 9.646,48 Euro ein, die jeweils auf gewerbsmäßige Betrugstaten zurückzuführen sind. Hierbei handelt es sich um folgende Geldeingänge:

Nr. Datum Betrag Kontoinhaber
1 10.02.2020 710,00 Euro Jürgen Stadus
2 10.02.2020 738,49 Euro Felix Obermeier
3 11.02.2020 636,00 Euro Dietmar Pfeiffer
4 11.02.2020 655,49 Euro Benjamin Saxl
5 11.02.2020 849,00 Euro Fabian Baier
6 11.02.2020 1.075,49 Euro Rainer Sattler
7 12.02.2020 600,00 Euro Karadana Fevzi
8 14.02.2020 1.153,49 Euro Dahira GmbH
9 17.02.2020 363,04 Euro Hans-Jürgen Stark
10 17.02.2020 429,49 Euro Michael Kauder
11 18.02.2020 900,49 Euro Hans-Ekkehard Glässer
12 19.02.2020 1.535,50 Euro Dr. Susanne Schmidt-Morsbach

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 6.114,69 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

gez. Knöchel
Rechtspflegerin

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