Staatsanwaltschaft Hof250 VRs 3343/19
Nach der genannten Entscheidung könnte als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilten zustehen. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte Waldemar Schneider war vom 05.07.2016 bis zum 31.05.2018 bei der Firma Activa Grillküche GmbH, Wilhelmstraße 10, 95100 Selb als Rechnungsbuchhalter tätig. In der Zeit vom 03.03.2018 bis 03.04.2018 tätigte der Verurteilte Abhebungen in Höhe von insgesamt 10.174,00 € vom Konto der Active Metal Products Corporation Limited in Hongkong, einer Schwesterfirma der Activa Grillküche GmbH, über einen Onlinezugriff bzw. über ATM-Automaten, zum Teil von Kroatien oder der Tschechischen Republik aus. Der Verurteilte missbrauchte dabei die ihm eingeräumten Befugnisse und behielt das abgehobene Geld unrechtmäßig für sich, was zu einem entsprechenden Schaden bei der Firma Active Metal Products Corporation Limited in Hongkong führte. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 10.174,00 € gesichert werden. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden. Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des Aktenzeichens 250 VRs 3343/19 hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge. Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert. Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
gez. Müller |
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