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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

38 VRs 8876/​15

Verurteilte Person Alexander Thoß
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Hof vom 26.04.2021, Az: 7 Ls 38 Js 8876/​15 in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Hof vom 19.10.2021 rechtskräftig seit 19.10.2021
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 11.162 €

Nach der genannten Entscheidung könnte d. Verletzten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen d. Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte beschloss spätestens im Januar 2015, sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugsdelikten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen.

Zu diesem Zweck verkaufte er unter Vortäuschung seiner Leistungswilligkeit über das Internet Waren und Gegenstände oder bot diese zum Tausch an. Tatsächlich erfüllte der Verurteilte seinen Teil des Vertrages jedoch nicht und erlangte aus seinen Taten auf diese Weise Geldbeträge und Waren im Wert von insgesamt 11.162,00 EUR.

Konkret handelte es sich hierbei um die folgenden Taten:

Nachname der geschädigten Person Gegenstand/​Ware Schadenshöhe
in €
Longo 1 Apple MacBook, 1 iPhone 6 1.400,00
Bockwyt VIP-Tickets für die ECHO-Verleihung 2015 300,00
Häbel 4 Tickets für ein Spiel des FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am 04.04.2015 300,00
Langer 1 iPhone 6 502,00
Warda 1 Biertheke, 1 Pizzaofen 1.000,00
Schwerdtner 1 Laptop Asus 550,00
Schneider 2 Konzerttickets für Coldplay 225,00
Geßner-Ziemke 1 iPhone 6 200,00
Romanov 1 Laptop Asus 700,00
Schonbeck 1 Laptop Asus 500,00
Rother 3 Tickets für das DFB-Pokalfinale am 27.05.2017 600,00
Börsting Mindestens 1 Ticket für das DFB-Pokalfinale am 27.05.2017 650,00
Paruchuri 1 iPhone 6 380,00
Sigil 1 Laptop Lenovo 555,00
Ngouhouo Mouliom 1 Macbook Pro 430,00
Schmidt 1 Samsung S7 320,00
Schwarzer 1 iPhone X 850,00
Meer 1 iPhone 8 750,00
Cermak 1 Notebook Acer 800,00
Peres 1 Playstation 4 150,00

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des Aktenzeichens 38 VRs 8876/​15 hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Verletzte bereits eine Mitteilung gemäß § 111l StPO erhalten und Ansprüche angemeldet hat. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen nur nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Vollstreckungstitels möglich.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben

 

gez. Müller
Rechtspflegerin

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