Stimmt unsere Information, dann wäre das eine mittlere Katastrophe für die Frankfurter Staatsanwaltschaft und Frau Oberstaatsanwältin Doris Möller- Scheu. Frau Möller-Scheu war ja damals im Februar 2013 sehr forsch an das Verfahren herangegangen. Jetzt soll Frau Scheu dem 2. Namensteil ihres Namens wohl mehr Ehre machen. Erstaunlich ist in der Tat, dass bis zum heutigen Tage nur Beschuldigungen bekannt sind, keine Anklage vorliegt. Irgendwann werden die Rechtsanwälte von Schäfer und Köller sicherlich die Frage nach der Angemessenheit der Länge der Untersuchungshaft bei der zu erwartenden Strafe stellen. Unbestätigten Informationen folgend, soll es angeblich das Angebot eines „Deals“ gegeben haben. Den sollen Schäfer und Köller abgelehnt haben. Ähnliches könnte auch im Verfahren Infinus passieren. Hier muss auch der Gesetzgeber einmal eingreifen und eine eigene Staatsanwaltschaft nur für das Thema „Kapitalanlagebetrug“ einführen und ein eigenes Gericht. Ein Gericht das überhaupt in der Lage ist, diese komplexen Zusammenhänge des Kapitalmarktes zu erkennen und zu verstehen. Derzeit gibt es nur wenige Gerichte, die das können. Schauen Sie sich auch bitte einmal an, wie lange es zum Beispiel in Bielefeld dauert, bis der Richter (die Kammer) entscheidet, ob die Anklage gegen die Protagonisten überhaupt zugelassen wird. Hier gibt es aus meiner Sicht ganz klar Unzulänglichkeiten im deutschen Justizsystem. Nur neue Zulassungsregeln zu schaffen, wird den Markt nicht besser machen.
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