Staatsanwaltschaft Itzehoe309 Js 1548/20 V27 – 22. Apr. 2021 Strafvollstreckungsverfahren gegen Pawel Dariusz Bruzdzinski Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO) Mit Entscheidung des Amtsgerichts Elmshorn vom 12.11.2020, Az.: 31 Ls 309 Js 1548/20 wurde Pawel Dariusz Bruzdzinski zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 5.147,99 € rechtskräftig verurteilt. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstahl in 17 Fällen, davon in 2 Fällen gemeinschaftlich handelnd, davon in 2 Fällen als Versuch sowie wegen Diebstahls mit Waffen in den Jahren 2018, 2019 Tatverletzt sollen sein: a) Gehrt, Bjarne, gesetzlich vertreten durch seine Mutter Gehrt-Golz, Karen, über 400,00 € b) Kröger, Marcel über 500,00 € c) Knop, Torsten über 590,00 € d) Junghanns, Marko über 280,00 € e) Langbehn, geb. Angel, Sandra über 490,00 € f) Hägemann, Thore über 420,00 € g) Stein, geb. Verwied, Alexandra über 280,00 € h) Fischer, Lukas, Matheus über 100,00 € i) Kersten, Hannes Christian über 450,00 € j) Scharschmidt, geb. Dietz, Katja über 650,00 € k) Pasko, Sergey über 600,00 € l) Fa. Bonita GmbH über 69,99 € m) Fa. Glissmann Mode und mehr über 318,00 € Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 StPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf. Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie diese Benachrichtigung bitte an die Versicherung bzw. den Erwerber des Anspruchs weiter. Freund, RechtspflegerHinweise zum weiteren Verfahrensablauf
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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