Staatsanwaltschaft Kaiserslautern6583 VRs 6111 Js 21423/17 Durch Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 07.12.2018 – 1 KLs 6111 Js 21423/17 – wurde gegen drei Angeklagte die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von insgesamt 31.225,00 Euro rechtskräftig angeordnet. Zur Sicherung dieses Betrages konnten bislang Vermögenswerte des/der Verurteilten in Höhe von 590,46 Euro gesichert werden. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: In der Nacht vom 19.10.2017 auf den 20.10.2017 begaben sich die Angeklagten zu einem Einfamilienhaus in Mühlbach. Die Angeklagten hebelten in arbeitsteiliger Vorgehensweise die Eingangstür des Anwesens auf, obwohl diese lediglich zugezogen war. Nachdem sie sich Zugang verschafft hatten, durchsuchten sie das Innere des Hauses nach stehlenswerten Gegenständen. Schließlich entwendeten sie ca 2.000 € und 3.000 US-$ Bargeld, eine Playstation 4, einen DVD-Player, einen 40 Zoll-TV, einen 46 Zoll-TV von Sony, einen Apple Laptop, Ski-Kleidung und eine Ski-Brille, ein Apple iPhone 4S und eine Nespresso Kaffeemaschine. Anschließend verließen sie das Anwesen mit der Beute, um diese zukünftig für eigene Zwecke zu verwenden. Der Wert des Diebesguts beläuft sich auf mindestens 6.200 €, wobei das entwendete Apple iPhone 4S zurück in den Besitz des Geschädigten gelangte. An einem Tag kurz vor dem 04.11.2017 berichtete eine weitere Angeklagte einem der Angeklagten von einem Tresor ihrer Großeltern in einem Wohnhaus in Herschweiler-Pettersheim. Sie weckte in ihm den Tatentschluss, die in dem Tresor befindlichen mindestens 25.000 € zu entwenden. Seiner daraufhin gefassten Absicht, den Tresor zu entwenden, folgend, begab sich der Angeklagte zumindest gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten in der Nacht vom 04.11.2017 auf den 05.11.2017 zum vorgenannten Anwesen. Ihrem Tatplan entsprechend hebelten sie ein Kellerfenster des Anwesens auf, um sich so Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen. Sie stiegen sodann durch das so geöffnete Fenster und nahmen den Tresor aus einem Schrank im Schlafzimmer. Anschließend verließen sie das Anwesen mit dem Tresor durch das von ihnen geöffnete Fenster. In dem Tresor befanden sich 200 € Bargeld, eine EC-Karte sowie 26.050 € Bargeld. Die Hausratsversicherung eines Zeugen übernahm den Verlust seines entwendeten Bargelds, des Tresors und die Schäden am Gebäude. Am 15.03.2018 stieg einer der Angeklagten aufgrund eines spontanen Entschlusses in Kusel in einen GLS-Transporter, Mercedes-Benz Typ Sprinter, der zuvor mit laufendem Motor dort abgestellt worden war, und fuhr damit davon. Nachdem er sich auf einem Waldweg in Kusel festgefahren hatte, kontaktierte einer der Angeklagten zwei weitere Angeklagte, um diese um Hilfe zu bitten. Diese konnten ihm aber nicht zu Hilfe kommen. Einer der Angeklagten ermunterte den weiteren Angeklagten jedoch, das Fahrzeug nach Wertgegenständen zu durchsuchen und Pakete zu öffnen, und bestärkte diesen damit in seinem Tatentschluss. Einer der Angeklagten entwendete in der Folge insgesamt 17 Pakete aus dem GLS-Transporter, die er sodann im Wald versteckte, um die darin befindlichen Gegenstände im Wert von mindestens 464,33 € später in die Wohnung eines der Angeklagten zu verbringen. Darunter befanden sich unter anderem ein Akku-Schrauber von Bosch GSR 12V-15, vier Packungen Dallmayr-Tee sowie Kleidung von Engelbert-Strauss. Einer der Angeklagten erhielt aus dem Diebesgut eine Hose von Engelbert-Strauss im Wert von mindestens 61,76 €. Ein anderer Angeklagter nahm im Einverständnis mit den weiteren Angeklagten den Akku-Schrauber von Bosch sowie vier Packungen Dallmayr Tee an sich, wobei er wusste, dass diese Gegenstände aus dem vorangegangenen Diebstahl stammten. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus der/den von d. Verurteilten begangenen Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihr Recht auf Entschädigung geltend machen zu können. Geschädigte können daher binnen einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
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