Zunächst einmal ist es sicherlich ein großer Ermittlungserfolg, den man dort gegen das Unternehmen MAXDA aus Speyer erzielt hat. Prima!
Nun, nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gibt es so viel Geschädigte, dass man diese nicht einzeln informieren kann, damit diese ihr Geld, um das sie betrogen wurden, wiederbekommen.
Zitat: Die Mitteilung an die Geschädigten erfolgt durch Mitteilung im Bundesanzeiger, weil eine Mitteilung an jeden Einzelnen der Geschädigten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
Zitat Ende
Mal ehrlich, verstehen sie das? Wir nicht, denn den nun veröffentlichten Beschlüssen, muss es doch konkrete Ermittlungen gegeben haben, ansonsten hätte eine solche Verurteilung ja nicht stattfinden können, denn wir leben ja in einem Rechtsstaat.
Zudem müsste doch das Unternehmen MAXDA ganz klar nachvollziehen können, welche Kunden betrogen wurden. Warum, und diese Frage haben wir auch der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestellt, dann solch eine Lösung die letztlich in der Konsequenz dazu führen könnte, das Gelder, die von Geschädigten nicht abgefordert wurden, dann zu Gunsten des Staates verfallen. Das ist das übliche Prozedere in solchen Fällen.
Nun sind wir einmal gespannt, ob uns die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dazu eine Stellungnahme übermittelt, eine die dann auch plausibel ist.
Wir fragen uns aber auch, wieso man einem solchen Unternehmen, das so gehandelt hat, dann bitte nicht die gewerberechtliche Erlaubnis entzieht?
Diese Frage haben wir nun der Stadtverwaltung Speyer gestellt. Auch auf diese Antwort sind wir dann gespannt.
Für MAXDA zumindest bedeuten diese Veröffentlichungen eine massive Reputationsschädigung und so mancher mögliche Kunde wird nun nach diesen Veröffentlichungen die Finger von einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen lassen.
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