Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Zweigstelle Pforzheim
Kls 92 Js 3736/13; 16 AK 15/13 – 02.03.2017
Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe – Auswärtige Strafkammern Pforzheim – vom 27.11.2014 gegen den ehemals in Pforzheim niedergelassenen Notar Dr. jur. Thomas Wittko ist seit dem 15.10.2015 rechtskräftig.
Die in diesem Verfahren gesicherten Vermögenswerte – Bankkonten bei der Volksbank Pforzheim eG, der Deutschen Postbank AG, sowie der Sparkasse Pforzheim-Calw – bleiben für weitere drei Jahre ab Rechtskraft des Urteils sichergestellt, § 111i Abs. 2, 3 StPO. Geschädigte können während dieses Zeitraums ihre Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung in diese Vermögenswerte durchsetzen und gegebenenfalls die Zulassung der Zwangsvollstreckung beantragen. Nach Ablauf der drei Jahre fallen, soweit kein Zugriff der Geschädigten hierauf erfolgt ist oder die Geschädigtenansprüche nicht anderweitig befriedigt wurden, die Vermögenswerte dem Justizfiskus zu und werden verwertet, § 111i Abs. 5 StPO.
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