Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Strafverfahren gegen Birgül Kaplan
Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)
713 VA 240 Js 2187/21 – 20.01.2022
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bretten vom 26.04.2021 – 2 Cs 240 Js 2187/21 – wurde gegen den Einziehungsbetroffenen Birgül Kaplan u. a. die Einziehung des Wertes des Taterlangten iHv 450,00 EUR rechtskräftig angeordnet. Hierfür wurden bisher EUR 450,00 sichergestellt.
Der Verurteilung liegt ein betrügerischer Verkauf einer Spielekonsole Xbox zum Preis von EUR 450,00 am 23.11.2020 über die Internetplattform Quoka zugrunde.
Nach den strafrechtlichen Ermittlungen kann Frau Khadija El Makhloufi als Verletzte gegen den Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben. Die Verletzte der Straftat ist unbekannten Aufenthalts.
Diese Mitteilung erfolgt, um der Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 713 VA 240 Js 2187/21 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
gez. Samorei
Rechtspflegerin
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