Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Zweigstelle Pforzheim
Strafvollstreckungsabteilung
R730 VRs 820 Js 8312/18
Vollstreckungsverfahren gegen
Serkan Güldal
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
Verurteilte Person | Serkan Güldal |
Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 07.07.2020, Az: 8 Ds 820 Js 8312/18, rechtskräftig seit 07.07.2020 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 1.712,00 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die oben genannte Person verkaufte über verschiedene Internetplattformen Waren und täuschte dabei den Käufern gegenüber vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Im Vertrauen hierauf zahlten die Käufer jeweils den Kaufpreis über die „Freunde“- Funktion von Paypal auf das von der oben genannten Person angegebene PayPal-Konto. Die Waren wurden jeweils nach Erhalt des Kaufpreises jedoch nicht an die Käufer geliefert. Diesen entstand dadurch jeweils ein Schaden in Höhe des Kaufpreises.
Im Einzelnen handelte es sich um folgende Taten:
Datum | Kaufsache | Kaufpreis | Plattform | |
1. | 21.03.2018 | Damenuhr | 65,00 EUR | unbekannt |
2. | 21.03.2018 | Michel Kors Uhr | 60,00 EUR | Shpock |
3. | 30.03.2018 | iPhone 6 | 120,00 EUR | unbekannt |
4. | 30.03.2018 | iPhone | 125,00 EUR | unbekannt |
5. | 31.03.2018 | iPhone 6 | 177,00 EUR | |
6. | 31.03.2018 | iPhone 6S | 170,00 EUR | |
7. | 04.04.2018 | Hugo-Boss Uhr | 80,00 EUR | unbekannt |
8. | 09.04.2018 | Armani Uhr | 70,00 EUR | |
9. | 14.04.2018 | Nike-Schuhe | 75,00 EUR | Shpock |
10. | 14.04.2018 | Nike Air Max 270 | 82,00 EUR | Shpock |
11. | 15.04.2018 | Nike Air Max 270 | 80,00 EUR | Shpock |
12. | 15.04.2018 | Nike Air Max 270 | 78,00 EUR | Shpock |
13. | 15.04.2018 | Nike Air Max 270 | 75,00 EUR | Shpock |
14. | 16.04.2018 | Nike Air Max 270 | 65,00 EUR | Shpock |
15. | 17.04.2018 | Nike Air Max 270 | 75,00 EUR | unbekannt |
16. | 17.04.2018 | Nike Air Max 270 | 85,00 EUR | Shpock |
17. | 18.04.2018 | Nike Air Max 270 | 85,00 EUR | unbekannt |
18. | 19.04.2018 | Schuhe | 85,00 EUR | unbekannt |
19. | 06.05.2018 | Nike Air Max 270 | 60,00 EUR | Shpock |
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 700,00 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Mayer
Rechtspflegerin
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