Staatsanwaltschaft KasselStrafvollstreckungsverfahren gegen Marius Sorin BalautaStrafvollstreckungsverfahren gegen Marius Sorin Balauta, geb. 04.10.1993 Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Marius Sorin Balauta d. durch Urteil des Landgerichts Kassel vom 05.02.2019 wegen gemeinschaftlicher schwerer Bandendiebstahl in 7 Fällen und besonders schwerem Diebstahl verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 49.597,63 Euro angeordnet. Zur Sicherung dieses Betrages konnten bislang keine Vermögenswerte des/r Verurteilten Marius Sorin Balauta gesichert werden. Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Kassel, den 12.03.2021
|
Kommentar hinterlassen