Staatsanwaltschaft KasselStrafvollstreckungsverfahren gegen Daniel DumbravaStrafvollstreckungsverfahren gegen Daniel Dumbrava Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Daniel Dumbrava d. durch Urteil des Landgericht Kassel vom 27.02.2018 wegen gemeinschaftlichem schwerem Diebstahl in 5 Fällen, gemeinschaftlichem schwerem Bandendiebstahl verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 155.626,92 Euro angeordnet. Es liegt gesamtschuldnerische Haftung vor. Zur Sicherung dieses Betrages konnten bislang keine Vermögenswerte des/r Verurteilten gesichert werden. Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Kassel, den 12.03.2021 Gez. Meisterfeld, Rechtspfleger |
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