Staatsanwaltschaft Kassel3620 Js 35461/17 Strafvollstreckungsverfahren gegen Oliver Both Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Oliver Both, geb. am 20.12.1994 d. durch Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom 25.06.2020 wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a. verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist d. Verletzten aus der/den von d. Verurteilten begangen(en) Tat(en) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um d. Verurteilten das aus den Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 15.510,00 Euro angeordnet. Gemäß § 459i Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Verletzten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie als Verletzte/r der Tat zur Vermeidung einer etwaigen zivilrechtlichen Verjährung gegebenenfalls selbst aktiv werden müssen. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie bereits zivilrechtliche Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet haben und weiter durchführen sowie ob alternativ bereits eine Zahlungsvereinbarung mit d. Schuldner/in getroffen wurde und er/sie auf diese leistet.
Kassel, den 23.04.2021 Gez. Wagner, Rechtspflegerin |
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