Staatsanwaltschaft Köln
972 Js 3830/17 V – 28.06.2019
An den
Geschädigten des
Verfahrens 972 Js 3830/17
Strafverfahren gegen Agata Schneeberger
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
Sehr geehrter Herr De Brito Lameira,
mit Urteil vom 31.01.2018 hat das Amtsgericht Kerpen – 45 Ds 279/17 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Strack, Rechtpflegerin
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