Staatsanwaltschaft Köln
981 Js 1650/15 V – 23.07.2019
Strafverfahren gegen Brunhilde Thielen-Lück
Tatvorwurf: Falsche Versicherung an Eides Statt u. a. Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
mit Strafbefehl vom 03.04.2019 hat das Amtsgericht Köln – 615 Ls 2/19 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 129.000,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.
Hochachtungsvoll
Krebs, Rechtspflegerin
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