Staatsanwaltschaft Köln
951 Js 3516/18 V – 29.10.2019
An die Geschädigten im Verfahren
951 Js 3516/18
Vollstreckungsverfahren gegen Constantin-Madalin Dorcu
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Betruges
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben
An die Geschädigten im Verfahren 951 Js 3516/18,
mit Beschluss vom 12.07.2019 hat das Amtsgericht Köln – 525 Ds 311/19 – hinsichtlich Constantin-Madalin Dorcu die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.030,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
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