Sicherungsmaßnahmen

Staatsanwaltschaft Köln

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Staatsanwaltschaft Köln

982 Js 4127/19 V – 26.10.2020

Vollstreckungsverfahren gegen Josef Florian
Tatvorwurf: Diebstahl

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben

Mit Strafbefehl vom 11.11.2019 hat das Amtsgericht Köln – 525 Cs 604/19 – hinsichtlich Josef Florian die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.000,00 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

Hochachtungsvoll

Knapp
Rechtspflegerin

Merkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten im strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren:

Nach den geltenden strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden Verletzte, soweit der Täter etwas aus der Tat erlangt hat, entschädigen. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis:

Entschädigungsverfahren nach Rechtskraft der Einziehungsentscheidung:

Ist eine rechtskräftige. Einziehungsanordnung getroffen worden, erhalten die Verletzten gem. § 459i StPO von der Staatsanwaltschaft unverzüglich eine gesonderte Nachricht hierüber.

Der Verletzte kann sodann gemäß § 459j/k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Zustellung der Mitteilung über die Rechtskraft seine Entschädigungsansprüche in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß §§ 459j/k Abs. 2 StPO geltend machen, indem er ihn bei der Staatsanwaltschaft lediglich anmeldet.
Wird die sechsmonatige Anmeldefrist verabsäumt, ist eine Entschädigung gleichwohl möglich. Der Verletzte muss dann allerdings einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, vorlegen oder die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j/k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen.

Entscheidungsvarianten bei der Wertersatzeinziehung (§ 459h Abs. 2 StPO i. V. m. § 111i Abs. 2 StPO, § 459k StPO bzw. § 459m Abs. 1 S. 4 StPO):
Soweit das ursprünglich durch die Tat Erlangte nicht mehr vorhanden ist und daher allein eine Auskehr des Verwertungserlöses in Betracht kommt (s. oben), prüft die Staatsanwaltschaft nach Ablauf der sechsmonatigen Anmeldefrist nunmehr abschließend, ob der Verwertungserlös ausreicht, um diejenigen Verletzten zu befriedigen, die auf die Mitteilung gem. § 459i StPO tatsächlich berechtigte Ansprüche angemeldet haben.
Sofern der Verwertungserlös ausreicht, wird dieser nach Rechtskraft der Einziehungsanordnung entsprechend dem vorstehend dargestellten Verfahren gemäß §§ 459k Abs. 1, Abs. 2 StPO an den/die Verletzten ausgekehrt. Eine Auskehr erfolgt auch dann, wenn der Verwertungserlös nicht ausreicht, jedoch nur ein Verletzter berechtigte Ansprüche angemeldet hat.

III. Anspruchsanmeldung und allgemeine Hinweise:

Bitte teilen Sie alsbald mit, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf Entschädigung geltend machen wollen. Auf anliegendes Formblatt wird hingewiesen und um zeitnahe Rücksendung gebeten. Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit dem aus der Tat Erlangten korrespondieren (sog. Kehrseite des Erlangten). Nicht hierunter fallen daher beispielsweise bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- und Zinsansprüche oder Kosten der Rechtsverfolgung.

Ich weise Sie überdies vorsorglich darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine nicht unerhebliche Zeitspanne vergehen kann. Zudem können Sie im Laufe des Verfahrens aus prozessualen Gründen den Status des Verletzten verlieren, weswegen eine Auskehrung an Sie insbesondere nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 459k Abs. 1, Abs. 2 StPO nicht mehr in Betracht käme. Da überdies nicht abzusehen ist, ob letztlich eine der in § 459m StPO geregelten, die Vorlage eines Titels erfordernden Konstellationen Anwendung findet, bleibt es Ihnen insgesamt überlassen, unter Abschätzung der jeweiligen Risiken selbständig Ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Eine dahingehende Rechtsberatung vermag jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch das mit der Sache befasste Strafgericht zu erteilen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen Abstand. Es obliegt Ihrem Ermessen, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht zu beantragen.
Solange die Staatsanwaltschaft Gegenstände im Wege der Arrestvollziehung gepfändet hat, sind Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände unzulässig (§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO).

Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die Ausführungen in dem Merkblatt auch für diesen.

Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

Az. 982 Js 4127/19 V

Ermittlungsverfahren gegen Josef Florian
Tatvorwurf: Diebstahl

Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 459i StPO

Personaldaten:

Vor- und Nachname: ________________________________________

Geburtsdatum und Ort: ______________________________________

Straße: ___________________________________________________

Stadt: ____________________________________________________

Kontoverbindung: Bank: ____________________________________________
IBAN: ____________________________________________

Ich habe durch folgende Straftat einen Schaden erlitten:

Straftat: _____________________________________________________________________
Tatzeit: _____________________________________________________________________
Tatort: _____________________________________________________________________

Durch die Straftat ist mir folgender Schaden entstanden:

(Erläuterung: Als Schaden ist nur anzusehen, was dem Täter überlassen wurde oder was er an sich gebracht hat. Schmerzensgeld, Sachschäden etc. können deshalb hier nicht geltend gemacht werden. Der Schaden ist daher in der Höhe begrenzt. Es bleibt Ihnen unbenommen, weitergehende Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.)

Der Schaden muss der Höhe nach genau beziffert werden.
Gegenstand           Wert

__________________________

__________________________

__________________________

Ich mache daher folgenden Gesamtbetrag geltend:

_______________________________________

Zur näheren Begründung der Höhe des Schadens lege ich folgende Anlagen bei:

(Erläuterung: Hier sind die Unterlagen vorzulegen, die Grundlage der Wertbestimmung waren, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten.)

__________________________________

__________________________________

Nur bei Austauschverträgen, z.B. Kaufverträgen, auszufüllen:

Ich werde die Gegenleistung, z.B. das mangelhafte Auto, behalten:

Diese hat folgenden Wert: _____________________________________

Ich habe die Anfechtung des Vertrages gegenüber dem Betroffenen bereits erklärt und werde die Gegenleistung zurückgeben

(Sofern vorhanden, bitte Belege über die Anfechtungserklärung beifügen).

Ich versichere, dass meine Ansprüche nicht übergegangen sind, etwa auf eine Versicherung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz, durch Abtretung nach § 398 BGB oder durch Erlass oder Erfüllung, oder in sonstiger Weise erloschen oder beschränkt sind, etwa durch einen Vergleich mit dem Beschuldigten/Schuldner.

Sollten sich Veränderungen hinsichtlich meines Anspruchs ergeben, werde ich dies mitteilen.

oder

Meine Versicherung hat mich bereits entschädigt.

Ich füge deshalb folgende Versicherungsunterlagen bei:

____________________________________________

oder/und

Meine Ansprüche sind wie folgt erfüllt bzw. übergegangen:

____________________________________________

Weitere Ergänzungen auf gesondertem Blatt.

_________________________________
Ort, Datum
_________________________________
Unterschrift

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