Staatsanwaltschaft Köln
115 Js 325/17
1. |
Mit Beschluss vom 19.04.2017 – Aktenzeichen 505 Gs 773/17 – hat das Amtsgericht Köln die Beschlagnahme folgender bei der Deutsche Postbank AG geführten Konten einschließlich bestehender Guthaben und zukünftiger Gutschriften angeordnet:
Auf die Konten des Sasco erfolgte im Zeitraum vom 01.03.2017 bis 11.04.2017 eine Vielzahl von Einzelüberweisungen mit Beträgen zwischen 10,00 und 750,00 Euro, die aufgrund betrügerischer Warenangebote im Internet, insbesondere auf der Auktionsplattform Ebay, veranlasst waren. Teilweise wurden die Angebote unter den Personalien Dennis Schwarz, August-Kuhn-Straße 10, 68187 Mannheim, eingestellt. Die bei Kontoeröffnung auf den Namen Sasco vorgelegten Personalpapiere haben sich als Fälschung erwiesen, eine Person mit diesen Personalien ist nicht existent. Auch eine Person Dennis Schwarz in Mannheim konnte nicht ermittelt werden. Auf den Konten konnte ein Gesamtbetrag von 21.787,25 EUR gesichert werden. Dieser Betrag steht – vorbehaltlich einer unter dem 31.01.2018 beim Amtsgericht Brühl beantragten Einziehungsentscheidung – zur Auskehr an die Verletzten zur Verfügung. |
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2. |
Personen, die aufgrund betrügerischer Angebote in dem genannten Zeitraum Überweisungen auf eines der vorgenannten unter dem Namen Sasco Konten getätigt haben, werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmung in § 111l Absatz 1 der Strafprozessordnung mit dieser Veröffentlichung von der Vollziehung der Beschlagnahme benachrichtigt. Sie werden aufgefordert, gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln, 50926 Köln, zum Aktenzeichen 115 Js 325/17 mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche geltend machen wollen. |
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3. |
Zum weiteren Verfahren und zur Geltendmachung der Ansprüche wird – entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 111l Absatz 3 der Strafprozessordnung – auf Folgendes hingewiesen:
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Fuchs, Oberstaatsanwalt
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