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Staatsanwaltschaft Köln- Urteil

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Staatsanwaltschaft Köln

981 Js 1650/15 V – 23.07.2019

Strafverfahren gegen Brunhilde Thielen-Lück
Tatvorwurf: Falsche Versicherung an Eides Statt u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs, 1 StPO

Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben

mit Strafbefehl vom 03.04.2019 hat das Amtsgericht Köln – 615 Ls 2/19 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 129.000,00 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

Hochachtungsvoll

 

Krebs, Rechtspflegerin

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