Staatsanwaltschaft Konstanz
Aktenzeichen: B950 VRs 21 Js 12097/21
Durch das Amtsgericht Konstanz ist am 20.09.2021 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 09.10.2021 rechtskräftig ist. Im Hinblick auf die Diebstahlstaten des Herrn Farcaş wurde dabei die erweiterte Einziehung eines Küchenmessers der Marke Zwilling mit Gravur, der Handschuhe „Mechanix Gear“ Gr. XL und der Flammschutzhaube „Claw Gear“ angeordnet.
Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Spätestens seit dem 17.12.2020 arbeitete der o.g. Verurteilte als Paketlieferfahrer für die ELAR-GmbH. Mitarbeiter der ELAR-GmbH, darunter auch der Verurteilte, nutzten den Zugang zu Gebäuden im Raum Konstanz, um dort von anderen Lieferdiensten abgelegte Pakete an sich zu nehmen, um sich ein dauerhaftes Einkommen nicht unerheblicher Höhe zu verschaffen und den Inhalt der Pakete für sich zu behalten. Im Einzelnen beging er die folgenden Taten mit einem Gesamtschaden von 623,08 €:
Nr. | Lieferdatum | Lieferzeit | Geschädigt | Lieferort | Straße | Gegenstand | Wert |
1. | 17.12.2020 | 12:14 | Schmidt-Dittrich | Konstanz | Oberdorfstraße 18 | Messer Graviert | 70,04 € |
2. | 21.12.2020 | Mauch | Konstanz | Wollgrasweg 23 | Armband Holz | 84,00 € | |
3. | 21.12.2020 | 11:11 | Fehr | Konstanz | Buhlenweg 36 | Handcreme, Seife | 9,81 € |
4. | 21.12.2020 | 11:21 | Witt | Konstanz | Buhlenweg 36 | Hose Vintage beige (M) | 11,49 € |
5. | 21.12.2020 | 11:21 | Breuer | Konstanz | Buhlenweg 36 | Serviertabletts | 9,96 € |
6. | 07.01.2021 | 15:12 | Meier | Konstanz | Zur Mühle 2 | Garmin Smartwatch | 279,00 € |
7. | 21.01.2021 | 10:35 | Doleschal | Konstanz | Uferstraße 25 | Toner für Laserdrucker | 158,78 € |
Bei der Durchsuchung am 10.04.2021 konnte bei dem o.g.Verurteilten neben dem gravierten Messer der Geschädigten Schmidt-Dittrich auch ein Paar Handschuhe „Mechanix Gear“ Größe XL sowie eine Flammschutzhaube „Claw Gear“ aufgefunden werden. Diese Gegenstände stammen ebenfalls aus Diebstählen zulasten bisher unbekannter Geschädigter.
Der Diebstahl betreffend die Paar Handschuhe „Mechanix Gear“ Größe XL sowie der Flammschutzhaube „Claw Gear“ konnten keiner konkreten Tat zugeordnet werden und wurden daher gem. § 73a StGB erweitert eingezogen.
Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Konstanz anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.
Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/Rückübertragung an sich zu verlangen.
Der jeweilige Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Konstanz, Untere Laube 36, 78462 Konstanz zum Aktenzeichen B950 VRs 21 Js 12097/21 schriftlich in Verbindung setzen.
Kommentar hinterlassen