Staatsanwaltschaft Landshut 206 Js 20185/16 VA – 09:11:2017
An Betroffene im Strafverfahren Vollstreckungsverfahren gegen Hahmann Andreas
Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StP0)
mit Entscheidung des Amtsgerichts Landshut vom 09.10.2017 ,Az.: 206 Js 20185/16 wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 103.899,23 € rechtskräftig verurteilt.
Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte Hahmann war zwischen dem 01.10.2015 und dem 01.05.2016 Inhaber des Einzelunternehmens „Reifenexpress Rottal-Inn“ mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Handel mit Reifen und Autozubehör“ mit Sitz in Gangkofen. Zwischen dem 30.09.2015 und 18.08.2016 bestellte der Angeklagte unter dem Firmennamen „KfZ-Service Schuhmacher“ und „Handwerkerservice Schuhmacher“ bei Firmen unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit Reifen. Eine Bezahlung erfolgte nicht.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Landshut zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Hinweis: Sollte die Mitteilung nach Rechtskraft mittels elektronischem Bundesanzeiger veröffentlicht sein, läuft die genannte Frist ab dem Veröffentlichungsdatum.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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