Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut, gegen Bartole Sigfried, geb. am 14.02.1974, wohnhaft in 84169 Altfraunhofen, Finkenstr. 22, wegen Betruges wurde aufgrund des dinglichen Arrestes des Oberlandesgerichts in München vom 21.05.2014, Gz.: 5 Ws 31-35/14, die nachfolgend aufgeführte Forderung des Schuldners gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Diese staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahme für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Auf §§ 803, 804 ZPO wird verwiesen:
Gesicherte Forderungen:
– Konto (Deutsche Postbank AG, Kruppstr. 2, 45128 Essen) in Höhe von 1.019,51 EUR
– das Kontoguthaben der Deutschen Bank Privat- u. Geschäftskonten AG, Lindenallee 29, 45127 Essen, ist weiterhin beim Amtsgericht Landshut unter dem Aktenzeichen HL 10340/163 hinterlegt in Höhe von insgesamt 130.881,60 EUR.
10 Js 30738/09
Kühner, Rechtspflegerin
Anmerkung der Redaktion:
Interessant auch der Link in diesem Zusammenhang: https://www.anonyme.com/View/59673ce1-701c-4bc0-b67d-ad9035ed207c
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