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Staatsanwaltschaft Leipzig

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Staatsanwaltschaft Leipzig

R009 VRs 400 Js 61113/​20

Strafvollstreckungsverfahren gegen Rick Schilaski-
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 400 Js 61113/​20, gegen Rick Schilaski- geboren am 17.12.1999- wegen Unterschlagung, ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 03.11.2020 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch für den Tatverletzten entstanden.

Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

An einem nicht näher bestimmbaren Tag zwischen dem 01.02.2020 und dem 19.05.2020 bemerkte der Verurteilte in einem Gebüsch im Mariannenpark an der Schönefelder Allee in Leipzig ein Fahrrad des Herstellers „Wilier-Triestina“ (Farbe: grün; Rahmennummer: W6040230), das dort von seinem Eigentümer zurückgelassen war. An dem guten Zustand des Fahrrads erkannte er, dass das Eigentum an diesem nicht vollständig aufgegeben worden war und es der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt wieder an sich nehmen wollte.

Um das Fahrrad dauerhaft für sich zu verwenden, nahm es der Verurteilte aus dem Gebüsch und nutzte es bis zum 19.05.2020 auf Leipziger Straßen wie ein Eigentümer.

Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des o.g. Fahrrads gegen den Verurteilten angeordnet. Das Fahrrad befindet sich in amtlicher Verwahrung.

Der/​Die Verletzte kann daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen seine/​ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, den Anspruch geltend zu machen. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Anspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).

Eine Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt das Fahrrad im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Herausgabe nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 20.05.2021

gez. Dipl.-Rpfl. (FH) Krappidel, Rechtspflegerin

1 Komment

  • Schön guten Tag,
    Ich denke in Deutschland ist Datenschutz!!!, weil mein ganzer Name plus Geburtstag da steht.!!!
    Das kann doch nich sein….

    Anmerkung der Redaktion:
    Ja natürlich haben wir Datenschutz in Deutschland und Europa, aber es gibt Ausnahmen davon. Diese Tatsache wurde im Bundesanzeiger für jeden zugänglich veröffentlicht. Dazu muss es einen Beschluss geben damit das der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird. Gehen Sie mal bitte unter http://www.bundesanzeiger.de ins Internet und geben Ihren Namen ein. Sie sollten sich an den wenden, der das hat Veröffentlichen lassen. Dann bitten Sie um Löschung, wenn erfolgreich an uns mitteilen und wir löschen natürlich auch. Das steht auch so bei uns im Impressum.

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