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Staatsanwaltschaft Lörrach

qimono (CC0), Pixabay
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Staatsanwaltschaft Lörrach

655 VRs 85 Js 16014/​19

Die Staatsanwaltschaft Freiburg –Zweigstelle Lörrach– führt unter dem Az.: 655 VRs 85 Js 16014/​19 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Emil Schulz, geb. 25.06.1996, der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Lörrach wegen Diebstahl verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist dem Verletzten aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Diesem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt am 14.10.2019 zwischen 17.30 Uhr und 20.45 Uhr entwendete der Verurteilte an einem nicht näher bestimmbaren Ort, wahrscheinlich in der Schweiz in Riehen oder Basel, ein orangefarbenes Mountainbike unbekannter Marke eines namentlich nicht identifizierten Eigentümers im Wert von 200,00 EUR.

Um dem Verurteilten das durch die Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Lörrach die Einziehung des Mountainbikes angeordnet. Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

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