Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Lübeck
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Lübeck

Teilen

Staatsanwaltschaft Lübeck

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die
Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

761 Js 14638/17

Vollstreckungsverfahren gegen Philip Beier, geb. 02. November 1992

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 07.08.2018 – 3 Ds (409/17) wurde der obengenannte Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 1.615,00 € rechtskräftig verurteilt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Gewerbsmäßiger Betrug in 12 Fällen im Zeitraum vom 10.01.2017 bis 11.03.2018.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung innerhalb dieser Frist ist formlos (schriftlich) möglich und kostenfrei (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrages.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs. 5 StPO).

Sollten die ursprünglich Geschädigten durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, wird gebeten, den Erwerber von der Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann an Sie frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert werden.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggfs. anwaltlich beraten.

 

Lübeck, den 04.09.2018

Naujokat, Rechtspflegerin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Auswirkungen der geplanten Rückkehrpflicht für US-Bundesangestellte ins Büro

Die künftige Trump-Administration plant, unter der Leitung von Elon Musk und Vivek...

Allgemeines

Night News

Weltklimakonferenz: Zwischen Fortschritt und Enttäuschung Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz sorgen weltweit für...

Allgemeines

Mietenwahnsinn in Deutschland: Willkommen in der Realität, liebe Wohnungssuchende!

Wer 2023 in einer deutschen Großstadt auf Wohnungssuche ging, durfte eine bemerkenswerte...

Allgemeines

Der-der mit der AfD reden will

Friedrich Merz: [leicht gereizt] Michael, hier ist Friedrich. Sag mir bitte, dass...