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Staatsanwaltschaft Lüneburg

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Staatsanwaltschaft Lüneburg

Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

1108 Js 21846/17

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgericht Lüneburg wegen Diebstahls (Az. 15 Ls 21846/17) gegen Andre Pollack. Diese ist rechtskräftig seit dem 24.05.2019. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können.

Es geht um die folgenden Diebstähle:

1.

Am 20.07.2017 begab sich der Verurteilte gegen 22.43 Uhr zur Pension Auf dem Meere 6 in 21335 Lüneburg und hebelte dort die Hauseingangstür auf, die nur ins Schloss gezogen und nicht abgeschlossen war, aber mit einem dem Angeschuldigten unbekannten Zahlencode geöffnet werden konnte. Der Angeschuldigte wollte in die im Haus vorhandenen Wohnungen eindringen, um aus diesen stehlenswerte Gegenstände zu entfernen. Bei seiner Suche nach einer geeigneten Wohnung stieß er auf eine unverschlossene Wohnung im Hinterhaus, in der Renovierungsarbeiten stattfanden. Er betrat die unverschlossene Wohnung, nahm mehrere Werkmaschinen in die Hand und verließ über den Hauseingangsflur das Gebäude. Wert: 1000,00 €.

2.

Am 20.04.2017 begab sich der Verurteilte (fortan VU genannt) gegen 13.03 Uhr zum Hornbach Baumarkt, Bei der Keulahütte 1 in 21339 Lüneburg, entwendete einen Akku-Schrauber im Wert von 85,00 € und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen.

3.

Am 10.06.2017 entnahm der VU eine elektrische Handzahnbürste aus dem Verkaufsregal der Firma Rossmann in der Großen Bäckerstraße 23 in 21335 Lüneburg samt Verpackung im Wert von 119,99 € und verstaute diese in seinem Rucksack. Anschließend wollte er das Geschäft verlassen. Dabei drängte er sich an der Zeugin Paske vorbei und lief fluchtartig Richtung Ausgang. Dort stellte sich ihm die Zeugin Markwardt in den Weg, um ihn aufzuhalten. Der Angeschuldigte schubste die Zeugin Markwardt zur Seite, um freien Fluchtweg zu erhalten, wobei er den Rucksack mit der Ware festhielt und behalten wollte. Die Zeugin Markwardt prallte gegen ein Regal und erlangte ihr Gleichgewicht erst nach dem Aufprall wieder. Der Angeschuldigte konnte das Geschäft ohne Bezahlung der Ware verlassen.

4.

Am 16.07.2017 begab sich der VU in das Museum Lüneburg in der Willy-Brandt-Straße 1 in 21335 Lüneburg. Dort hielt er sich in der 1. Etage in Raum 2 auf und steckte ein Ausstellungs-IPad in seinen mitgeführten Rucksack. Anschließend verließ der Angeschuldigte das Museum. Wert: 1.000,00 €.

5.

Am 21.07.2017 gegen 12.05 Uhr entnahm der Angeschuldigte im Außenbereich des Geschäftes Tassilo in der Apothekenstraße 5 – 7 in 212335 Lüneburg von einem Ausleger 2 Sweatjacken und entfernte sich mit dem Diebesgut, ohne die Ware zu bezahlen. Der Angeschuldigte wurde im Anschluss durch die Zeugen Sasse und Bohlen verfolgt und gestellt. An seiner Wohnungsanschrift warf der Angeschuldigte die beiden Sweatjacken zu Boden und trat in seine Wohnung ein. Wert: 159,00 € (FA5).

6. und 7.

Am 29.07.2017 begab sich der VU gegen 11.51 Uhr in den Baumarkt Hornbach, Bei der Keulahütte 1 in 21339 Lüneburg und entnahm zunächst ein LED-Lichtband aus der Verpackung und steckte dieses in die Seitentasche seiner Hose. Anschließend lief er in den daneben liegenden Gang und überprüfte, ob die Ware zu sehen ist. Dann ging er zurück und nahm zwei weitere LED-Lichtbänder aus der Verpackung, steckte diese ebenfalls in seine Kleidung und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Gegen 15.12 Uhr betrat er das Geschäft erneut, steckte vier LED-Lichtbänder in eine Papiertasche, in der die Ware zu sehen war und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert Tat 7: 149,85 €, Wert Tat 8: 199,80 €.

8.

Am 04.09.2017 gegen 18.30 Uhr nahm sich der VU im Geschäft Camp David/Soccx in der Grapengießerstraße 4 in 21335 Lüneburg eine Jacke von einem Aufsteller mit Jacken, legte sich diesen über seinen Arm und rannte aus dem Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 139,95 €.

9.

Am 20.04.2017 begab der VU sich in die Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 in 21335 Lüneburg und steckte dort gegen 10.40 Uhr zwei Flaschen Parfüm in die Jacke und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 198,00 €.

10.

Am 04.05.2017 fuhr der VU mit dem Fahrrad nach Melbeck zum Edeka-Markt in der Uelzener Straße 27, steckte dort mehrere Flaschen Alkoholika in seine grüne Umhängetasche und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 103,93 €.

11.

Am 27.05.2017 begab der VU sich erneut zur Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 in 21335 Lüneburg und steckte dort zwei Flaschen Parfüm ein und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 220,00 €.

12.

Am 16.06.2017 gegen 12:40 Uhr begab sich der VU erneut in die Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 in 21335 Lüneburg und steckte zwei Flaschen Parfüm unter seine Jacke. Anschließend verließ er das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert 229,00 €.

13.

Am 16.06.2017 oder zu unbekannter Zeit zuvor suchte der VU die Firma Fielmann in der Großen Bäckerstraße 2- 4 in 21335 Lüneburg auf und entnahm der Auslage dort zwei Sonnenbrillen und verließ das Geschäft, ohne diese zu bezahlen. Wert: 200,00 €.

14.

Am 16.06.2017 oder zu unbekannter Zeit zuvor, entnahm der VU ein Armband der Firma Bijou Brigitte in der Großen Bäckerstraße 5 in 21335 Lüneburg im Wert von 49,95 € der Auslage und verließ das Geschäft, ohne dieses zu bezahlen.

15.

Am 29.06.2017 begab der VU sich in den Neukauf Saline in der Sülztorstraße 18 in 21335 Lüneburg und nahm dort sechs Flaschen verschiedene Alkoholika aus dem Warenträger, steckte diese in seinen mitgeführten Rucksack und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 135,00 €.

16.

Am 06.07.2017 suchte der VU erneut den Neukauf Saline in der Sülztorstraße 18 in 21335 Lüneburg auf und steckte sechs Flaschen Whisky in seinen mitgeführten Rucksack und verließ das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 119,00 €.

17.

Am 16.09.2017 traf der VU den Zeugen Pest in der Bushaltestelle der Dahlenburger Landstraße in 21337 Lüneburg, wo dieser sich ausruhte. Der Angeschuldigte weckte den Zeugen Pest und sagte, dass er hier nicht schlafen könne. Der Angeschuldigte fragte nach Feuer und griff dem Zeugen Pest in die linke vordere Hosentasche. Dabei entwendete er das Handy des Zeugen Pest. Als dieser ihn darauf ansprach, stieg er auf sein Fahrrad und fuhr mit dem Handy davon. Wert: 119,00 €.

18.

Am 29.09.2017 gegen 15.30 Uhr begab sich der VU in die Drogerie Rossmann in der Großen Bäckerstraße 23 in 21335 Lüneburg. Dort entfernte er die Sicherungsetiketten von drei Parfümflaschen und verstaute diese anschließend in seinem Rucksack. Als die Zeugin Markwardt ihn darauf ansprach, verließ der Angeschuldigte das Geschäft, ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 124,97 €.

19.

Am 01.10.2017 hielt sich der VU im Gemeindehaus der St.-Johannis-Kirche, Bei der St.-Johannis-Kirche 2 in 21335 Lüneburg, auf. Dort nahm er eine Umhängetasche, die über einen Stuhl gehängt war, an sich und verließ das Gebäude. In der Tasche befanden sich eine Geldbörse mit Geld und einem Personalausweis. Wert: 50,00 €.

20.

Am 03.11.2017 steckte der VU im Geschäft Rothardt Leder An den Brodbänken 9 – 11 in 21335 Lüneburg eine Damenhandtasche unter seinen getragenen Rucksack. Die Zeugin Heinrich bemerkte dies und sprach ihn darauf an. Der VU flüchtete mit der Ware aus dem Geschäft, ohne diese zu bezahlen. Wert:350,00 €.

21.

Am 25.09.2017 steckte der Angeschuldigte im Lidl in der Theodor-Heuss-Straße 24 in 21337 Lüneburg einen Trinkjoghurt unter die von ihm in der Hand getragene Jacke, in der sich griffbereit ein Einhandmesser befand und passierte den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen. Wert: 0,99 €.

22.

Am 25.05.2017 begab sich der VU in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:40 Uhr in das in der Straße „Auf dem Meere 6“ belegene Haus der Geschädigten Franke und hebelte die Tür zu einer Ferienwohnung im Erdgeschoss auf. Dort nahm er den Flachbildfernseher Samsung der Geschädigten Franke und die Handtasche samt Inhalt (u.a. Mobiltelefon, Ausweis, Mitgliedskarten, Bargeld von ca. 20 €, Sonnenbrille im Wert von ca. 200 €, Schlüssel, Bahnfahrkarte) der Mieterin Simmonds an sich, um diese für sich selbst zu behalten oder zu verwerten.

23.

Der VU hob im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem bisher unbekannt gebliebenen Mittäter am 02.12.2017 mittels der EC-Karte, die der Geschädigten Carolin Heller am 02.12.2017 zuvor entwendet worden war, am Geldautomaten der Sparkasse Lüneburg Kaltenmoor, Kurt-Huber-Straße 1A, um 17:56 Uhr einen Betrag von 400,- Euro und um 17:59 Uhr einen Betrag von 500,- Euro von ihrem Girokonto ab.

24.

Der VU begab sich am 12.02.2018 gegen 09:36 Uhr in die Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 und steckte dort den Duft Prada Parfüm L’Homme im Wert von 120 € ein und verließ das Geschäft (FA 3).

25.

Am 15.02.2018 begab sich der VU gegen 12:28 Uhr zu der Parfümerie Schuback in der Großen Bäckerstraße 33 und steckte aus dem außenstehenden Warenträger vier Feuchtigkeitscremes Biotherm im Gesamtwert von 99,96 € in seinen mitgeführten Stoffbeutel und entfernte sich vom Ladengeschäft.

26.

Im Geschäft Camp David SoccX in der Grapengießerstraße 4 nahm der VU am 17.02.2018 gegen 16:43 Uhr zwei Kapuzenjacken im Gesamtwert von 229,90 € an sich und verließ das Geschäft.

27.

Am 18.02.2018 suchte der VU das Glockenhaus in der Glockenstraße 9 auf, begab sich in das erste Obergeschoss, in dem zu diesem Zeitpunkt eine öffentliche Veranstaltung stattfand. Mit einem unbekannten Werkzeug brach er dort einen Schrank auf und nahm daraus mehrere Packungen Kaffee im Gesamtwert von 43,92 € an sich.

28.

Am 02.03.2018 entnahm der VU eine schwarze Regenjacke im Wert von 179,95 € von einer Schaufensterpuppe, die vor dem Geschäft Frauenmantel, Am Berge 4, aufgestellt war, und entfernte sich.

29.

Der VU entnahm aus der Auslage der Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 am 07.03.2018 zwei Flaschen Prada Parfum im Gesamtwert von 129,98 €, steckte diese ein und verließ das Geschäft.

30.

Am 20.03.2018 suchte der VU gegen 11:40 Uhr das Optikergeschäft Fielmann in der Großen Bäckerstraße 2 – 4 auf und entnahm der Auslage sieben Sonnenbrillen im Gesamtwert von 350 €, steckte diese in seine Jacke und verließ er das Geschäft.

31.

Die Parfümerie Douglas in der Großen Bäckerstraße 22 suchte der VU am 31.03.2018 gegen 13:54 Uhr erneut auf und steckte ein Parfüm Paco Rabane im Wert von 84 € ein.

32.

Am 31.03.2018 um 16:45 Uhr, begab sich der VU in das erste Obergeschoss des Geschäfts Tom Tailor Retail, Am Markt 6, nahm eine Lederjacke im Wert von 99,99 € an sich und verließ das Geschäft.

33.

Am 05.04.2018 gegen 12:00 Uhr zog der VU im Geschäft TK Maxx in der Grapengießerstraße 38 – 40 eine Kapuzenjacke (Wert 50 €) und eine Weste (Wert 60 €) über seine Kleidung an und verließ das Geschäft.

34.

In den Verkaufsräumen des Lebensmittelmarktes REWE in der Lübecker Straße 68 steckte der VU am 09.04.2018 gegen 21:10 Uhr neun Pakete Kaffee Lavazza im Wert von 135,91 € ein.

35.

Am 11.04.2018 suchte der VU erneut das Geschäft TK Maxx in der Grapengießerstraße 38 – 40 auf, zog eine Kapuzenjacke an und steckte drei weitere Kapuzenjacken im Wert von 200 € und eine Hose im Wert von 30 € in seinen mitgeführten Rucksack und verließ das Geschäft.

36.

Am 21.04.2018 begab sich der Angeschuldigte zum Lebensmittelmarkt Kaufland, Am Alten Eisenwerk 2 und entnahm der Auslage insgesamt zehn Boxen Tabak Winston im Wert von 140,95 €, die er zum Teil in seine mitgeführte Umhängetasche und in einen mitgeführten Stoffbeutel steckte. Anschließend verließ er den Markt durch den Eingangsbereich.

37.

Der VU entnahm am 25.04.2018 im Geschäft Jack & Jones in der Großen Bäckerstraße 25 der Auslage vier Jeanshosen im Gesamtwert von 279,96 € aus einem Regal, klemmte sich diese unter seinen Arm und verließ das Geschäft.

38.

Am 07.05.2027 begab sich der VU zur Drogerie Budnikowski, Am Sande 50, und steckte zwei Tafeln Schokolade im Wert von 4,40 € und diverse Drogerieartikel im Wert von 294,92 € in Jacke und Hose ein und verließ das Geschäft.

39.

Der VU steckte am 25.01.2019 im Geschäft der Firma Engbers, Grapengießerstraße 51, 21335 Lüneburg, folgende Ware ein: eine Lederjacke schwarz im Wert von 299,95 € sowie eine Lederjacke schwarz mit Kapuze im Wert von 279,95 €, mithin Waren im Gesamtwert von 579,94 €.

40.

Er steckte am 05.01.2019 im Geschäft der Firma Douglas, Große Bäckerstraße 22, 21335 Lüneburg, folgende Ware ein: ein Parfüm Diesel Only The Brave Street im Wert von 59,99 €.

41.

Am 05.01.2019 betrat der VU im Palais des Hotel Bergstöm, Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg, den Personalraum und nahm dort zwei Jacken im Gesamtwert von mindestens 100,00 € an sich.

42.

Trotz des bereits am 05.01.2019 ausgesprochenen Hausverbots betreffend das Ladenlokal der Firma TK-Maxx, Grapengießerstraße 38-40, 21335 Lüneburg, betrat der VU in Kenntnis des Hausverbots wiederum am 08.01.2019 das Geschäft. Er steckte sodann folgende Ware ein: fünf Uhren jeweils im Wert von 29,99 €, mithin Waren im Gesamtwert von 149,95 € (FA 4).

43.

Der VU verschaffte sich am 21.01.2019 Zutritt zu dem Personalraum des Edeka-Aktiv-Marktes Supper+Hamann, Häcklinger Weg 66a, 21335 Lüneburg, und entnahm dort aus der Jackentasche des Geschädigten Beecken ein Smartphone Samsung Galaxy S 8 im Wert von 600,00 € sowie aus dem in der Handtasche der Geschädigten Kusch befindliche Portemonnaie 7,00 € Bargeld.

44.

Am 22.01.2019 betrat der VU im Zeitraum zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr das Palais des Hotel Bergstöm, Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg und nahm dort eine Jacke der Marke Wellensteyn Typ Newton Men Long im Wert von 279,00 € sowie eine Jacke der Marke Wellensteyn Typ Kitzbühel Men Winter im Wert von 450,00 € an sich.

45.

Am 22.01.2019 gegen 13:30 Uhr gelangte der VU über die offene Haustür sowie die unverschlossene Wohnungstür in die Privatwohnung der Zeugin Von Hartz und nahm dort ein iPad Pro II im Wert von 400,00 € sowie eine Rolle Haushaltstücher an sich.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459 h Abs. 2 StPO).

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459 k Abs. 4 StPO).

Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459 k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459 k Abs. 3 StPO).

In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111 i Abs. 1 StPO).

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459 h Abs. 2 i.V.m. § 111 i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111 i Abs. 1 StPO).

Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459 m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459 m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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