Staatsanwaltschaft Lüneburg1107 Js 39682/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Lüneburg wegen Betruges (Az. 15 Cs 1107 Js 39682/19 (267/20)) gegen Konrad Makkai. Diese ist rechtskräftig seit dem 20.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der Einziehungsanordnung liegt folgender Sachverhalte zugrunde: Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Gewicht und Dauer zu verschaffen, begab sich der oben Genannte in zahlreiche Restaurants und Gaststätten in der Lüneburger Innenstadt und bestellte und verzehrte dort wie ein zahlungswilliger und -fähiger Kunde Speisen und Getränke, obwohl er von vornherein zum Schaden der Bedienung oder des Inhabers nicht vorhatte, den fälligen Rechnungsbetrag zu zahlen, was er tatsächlich auch nicht tat. Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Die Tatverletzte können ihre Ansprüche zum Aktenzeichen 1107 Js 39682/19 bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg geltend machen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. |
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