Staatsanwaltschaft LüneburgBenachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung2103 Js 16416/19 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Uelzen wegen Betrugs (Az. 203 Ls 9/20) gegen Stefan Eckhardt. Diese ist rechtskräftig seit dem 01.03.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. |
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