Staatsanwaltschaft Marburg4 Js 8242/17 Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten Verletzter Herrn Michel Ossino der durch Urteil des Amtsgerichts Frankenberg wegen Diebstahl in 13 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um den Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Frankenberg – zur Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten Verletzter – die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 2.489,– Euro angeordnet. Gemäß § 459i Absatz 1 und Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung über den Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung. Hierzu sind folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf zu beachten:
Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie bereits zivilrechtliche Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet haben und weiter durchführen sowie ob alternativ bereits eine Zahlungsvereinbarung mit d. Schuldner getroffen wurde und er auf diese leistet. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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