Landgericht Marburg„In der Strafsache 12 KLs – 2 Js 14192/14 hat das Landgericht Marburg u. a. gegen
am 05.04.2017 wie folgt für Recht erkannt:
Mit Beschluss vom 05.04.2017 hat das Landgericht Marburg zum Zwecke der Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche, die den Verletzten aus den den Verurteilten Mühlen, Stolz und Metterhausen zur Last gelegten Taten erwachsen (Rückgewinnungshilfe), für das Land Hessen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg (Gläubiger), den gegen den Verurteilten Mühlen erlassenen Arrestbeschluss des Amtsgerichtes Marburg vom 16.03.2016 (Az. 50 Gs – 2Js 14192114) und die in Vollziehung dieses Arrestes ausgebrachten Pfändungen von Konten, Bargeld und sonstigen Wertgegenständen bis zu einer Höhe von 700.000 €, den gegen den Verurteilten Metterhausen erlassenen Arrestbeschluss des Amtsgerichtes Marburg vom 04.04.2016 (Az. 50 Gs – 2Js 14192114) und die in Vollziehung dieses Arrestes ausgebrachten Pfändungen von Konten, Bargeld und Wertgegenständen bis zu einer Höhe von 80.000 € und den gegen den Verurteilten Stolz erlassenen Arrestbeschluss des Amtsgerichtes Marburg vom 16.03.2016 (Az. 50 Gs – 2Js 14192114) bis zu einer Höhe von 30.000 € für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten, § 111i Abs. 3 S. 1 StPO. In Vollziehung des dinglichen Arrests konnten bislang folgende Vermögenswerte gepfändet / gesichert werden:
Diese Mitteilung ergeht, um den Geschädigten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte geltend zu machen. Mit Ablauf der Frist von drei Jahren, für die der dingliche Arrest aufrechterhalten worden ist, treten die in § 111i Abs. 5 StPO genannten Rechtsfolgen ein. Insbesondere tritt ein Auffangrechtserwerb des Staates ein, soweit nicht Geschädigte zuvor auf die gesicherten Vermögenswerte zur (Sicherung und) Durchsetzung ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung zugegriffen haben.“ Amtsgericht MarburgBeschluss50 Gs – 2 Js 14192/14 – 16.03.2016 In dem Ermittlungsverfahren gegen pp. Jochen Mühlen, geb. am 12.11.1970 in Viersen, wohnhaft: Hans-Willy-Mertens-Str. 13, 41749 Viersen, Staatsangehörigkeit: deutsch, pp. wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges wird zum Zweck der Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche, die den Verletzten aus den Taten erwachsen, die dem Beschuldigten zur Last liegen (Rückgewinnungshilfe), für das Land Hessen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg, Der Beschuldigte ist berechtigt, die Vollziehung des Arrestes durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe der Arrestsumme abzuwenden (§ 111d Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 923, 934 Abs. 1 ZPO). Gründe: Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass zivilrechtliche Ansprüche der Verletzten gem. §§ 73 Abs. 1 S. 2, 73a StGB vorliegen. Der dingliche Arrest zur Sicherung dieser zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten ist anzuordnen, da zu befürchten ist, dass der Beschuldigte bei umfassender Kenntnis der Sach- und Rechtslage alles tun wird, das Vermögen zu verschieben, um die spätere Vollstreckung der Ansprüche der Verletzten zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (§ 111d Abs. 2 StPO i.V.m. § 917 ZPO). Der Beschuldigte Mühlen ist dringend verdächtig, in der Zeit vom Juni 2014 bis zum 29.02.2016 in Düsseldorf, Viersen, Marburg und an anderen Orten durch 227 Handlungen 1. – 227. in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er den Betrug gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande begangen hat, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach § 263 StGB verbunden hat. Der Beschuldigte Mühlen richtete im Zeitraum von Juni 2014 bis Februar 2016 gemeinsam mit den Beschuldigten Stolz, Platte und mindestens 3 weiteren noch nicht identifizierten Tätern (alias u.A. Jenez Novak, Marko Nikolic, Peter Schäffler, Martin Hofmann und Aron Mandel) ein Callcenter mit dem Ziel ein, von dort aus in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Personen anzurufen und tatsächlich nicht existente Aktien der Firmen Gilead Sciences, Roche, Apple Inc, Google, Alphabet Inc, Tesla Motors Inc, Lynn Energy zum Verkauf anzubieten. Zu diesem Zweck errichteten die Beschuldigten Mühlen, Stolz, Platte und mindestens 3 weitere bislang namentlich noch nicht bekannten Täter (alias u.A. Jenez Novak, Marko Nikolic, Peter Schäffler, Martin Hofmann und Aron Mandel) die Firmen Russel & Partner Trust Financial Management Inc mit Sitz in Miami Florida, JCN Trade GmbH mit Sitz in Köln und Maxx Fair Trade GmbH mit Sitz in Bremen. Für die Firmen JCN Trade und MAXX Fair Trade wurden anschließend Bankkonten u.A. bei den Banken Commerzbank, Deutsche Postbank, PayCenter GmbH, Sparkasse Bremen, Volksbank Bremen und Fidor Bank errichtet und eine professionell gestaltete Homepage für die Firmen Russel & Partner und Maxx Fair Trade eingerichtet, in der die Firmen als professionelle Finanzdienstleister präsentiert wurden. Aufgrund der überzeugenden Verkaufsgespräche der bislang noch nicht identifizierten Täter (mindestens 3 unterschiedliche Personen) und der professionell gestalteten Internetauftritte der Firmen Russel & Partner und Maxx Fair Trade, waren eine Vielzahl der unaufgefordert angerufenen Personen der Überzeugung, dass Ihnen von einem professionellen Finanzdienstleister tatsächlich existente Aktien angeboten worden waren. Aufgrund dieses Irrtums haben mindestens 200 Personen Aktien gezeichnet und den jeweiligen Kaufpreis (zwischen 3.000,- Euro und 290.000,- Euro) auf das von den Beschuldigten jeweils mitgeteilte Konto überwiesen. Nachdem die Konten der Maxx Fair Trade Mitte Februar von den Banken aufgrund eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft Marburg gesperrt worden sind, wurden die getäuschten Opfer angewiesen, das Geld auf Konten des tatsächlich nicht existenten Moritz Fickenscher u.A. bei der GLS Bank zu überweisen. Die eingegangenen Gutschriften wurden entweder in Bar abgehoben oder – der weitaus größte Teil – für den Kauf von Edelmetallen (v.A. Goldmünzen und Goldbarren) bei den Edelmetallhändlern Ex Oriente Lux AG, Gesellschaft für Münzeditionen mbH, Ophirum Commodity GmbH, ESG Edelmetall-Handel GmbH & Co. KG, Degussa Goldhandel, Mond Goldhandel GmbH, BM Edelmetalle, Westgold GmbH und Co KG, Goldkontor Hamburg GmbH, Alfa KG, CoinInvest GmbH, Münzen Müller, Gold-Börse.com, pro aurum KG, GoldSilberShop.de GmbH, Auragentum GmbH, Exchange AG Deutschland, Silber CORNER GmbH & Co KG eingesetzt. Die Edelmetalle wurden über Internet bestellt und an diverse Briefkastenfirmen in der Bundesrepublik ausgeliefert und dort von noch nicht identifizierten Mittätern abgeholt. Die Geschädigten erhielten nach der Zahlung entweder überhaupt keine Rückmeldung mehr oder wurden anschließend nochmals zwecks Ankaufs weiterer Aktien kontaktiert. Einige Geschädigte der Firma JCN Trade wurden auch im Jahr 2016 – diesmal unter Verwendung des Firmennamens Maxx Fair Trade erneut angerufen. Vermeintlicher Geschäftsführer der JCN Trade GmbH ist Jenez Novak. Bei dem zwecks Gesellschaftsgründung und Kontoeröffnung vorgelegten slowenischen Reisepass des Novak handelt es sich um eine Totalfälschung. Auch bei dem vermeintlichen Geschäftsführer der Maxx Fair Trade, Marko Nikolic, handelt es sich ausweislich polizeilicher Ermittlungen um eine tatsächlich nicht existente Person. Es besteht aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Kriminaldirektion Gießen der Tatverdacht, dass die Tatbeiträge des Beschuldigten die Gesamtorganisation der Errichtung und Instandhaltung des Callcenters, die Auf- und Abschaltung sowie Umleitung der ausländischen Callcenternummern, sowie auch das Abheben von Bargeld von den Konten der JCN Trade und Maxx Fair Trade und das Abholen des bestellten Goldes (Goldmünzen und Goldbarren) beinhalten. Insgesamt kam es in der Zeit vom 25.06.2014 bis zum 29.02.2016 zu folgenden vollendeten Betrugstaten, in denen die als Schadenssumme gekennzeichnete Summe von den Geschädigten auf den Konten der JCN Trade, Maxx Fair Trade oder des Moritz Fickenscher überwiesen worden sind:
Dabei beruht diese Zusammenstellung der Taten auf der bisher erfolgten Auswertung eines Teils der Konten der Firmen JCN Trade, Maxx Fair Trade und des Moritz Fickenscher. Tatsächlich dürfte der Schaden um ein Vielfaches höher liegen und es besteht auch der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte gemeinsam mit den noch nicht identifizierten weiteren Tätern im Jahr 2015 die beschriebene Betrugsmasche mittels weiterer Firmen, u.A. der Firma LLFS GmbH, betrieben hat. Durch dieses Vorgehen verschafften sich der Beschuldigte Mühlen und die weiteren Täter eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von ganz erheblichem Umfang. Diese Handlungen sind als Verbrechen mit Strafe bedroht nach den §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 53, 25 des Strafgesetzbuches. Der Tatverdacht hinsichtlich der aufgeführten Taten ergibt sich aus
Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs ist die Anordnung der Maßnahme auch nicht unverhältnismäßig. Rohner, Richter am AmtsgerichtAmtsgericht MarburgBeschluss50 Gs – 2 Js 14192/14 – 04.04.2016 In dem Ermittlungsverfahren gegen pp. Stefan Metterhausen, geboren am 21.11.1967 in Lübeck, wohnhaft Zur Bockumer Linde 39, 40489 Düsseldorf, Staatsangehörigkeit: nicht bekannt, wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges wird zum Zweck der Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche, die den Verletzten aus den Taten erwachsen, die dem Beschuldigten zur Last liegen (Rückgewinnungshilfe), für das Land Hessen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg – Gläubiger – der dingliche Arrest in Höhe von 4.876.840,02 Euro in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Stefan Metterhausen, geboren am 21.11.1967 in Lübeck, wohnhaft Zur Bockumer Linde 39, 40489 Düsseldorf – Schuldner – angeordnet (§§ 111b Abs. 2 und 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 73a, 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB) Der Beschuldigte ist berechtigt, die Vollziehung des Arrestes durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe der Arrestsumme abzuwenden (§ 111d Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 923, 934 Abs. 1 ZPO) Gründe: Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass zivilrechtliche Ansprüche der Verletzten gem. §§ 73 Abs. 1 S. 2, 73a StGB vorliegen. Der dingliche Arrest zur Sicherung dieser zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten ist anzuordnen, da zu befürchten ist, dass der Beschuldigte bei umfassender Kenntnis der Sach- und Rechtslage alles tun wird, das Vermögen zu verschieben, um die spätere Vollstreckung der Ansprüche der Verletzten zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (§ 111d Abs. 2 StPO i.V.m. § 917 ZPO). Der Beschuldigte Stefan Metterhausen, alias „der Lange“ ist dringend verdächtig, in der Zeit vom Juni 2014 bis zum 01.04.2016 in Düsseldorf, Marburg und an anderen Orten durch 386 Handlungen in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er den Betrug gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande begangen hat, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach § 263 StGB verbunden hat. Der Beschuldigte Metterhausen und die weiteren Mitbeschuldigten Kurt Platte, Jochen Mühlen, Georg Stolz und weitere noch nicht identifizierte Täter (alias u.A. Jenez Novak, Marko Nikolic, Peter Schäffler, Martin Hofmann und Aron Mandel) richteten im Zeitraum von Juni 2014 bis März 2016 ein Callcenter mit dem Ziel ein, von dort aus in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Personen anzurufen und tatsächlich nicht existente Aktien u.a. der Firmen Gilead Sciences, Roche, Apple Inc, Google, Alphabet Inc, Tesla Motors Inc, Lynn Energy zum Verkauf anzubieten. Zu diesem Zweck errichteten der Beschuldigte Metterhausen und die weiteren Beschuldigten Kurt Platte, Jochen Mühlen, Georg Stolz die Firmen Russel & Partner Trust Financial Management Inc mit Sitz in Miami Florida, JCN Trade GmbH mit Sitz in Köln, Lloyd Financial Service mit Sitz in Manchester, LLFS GmbH Luxury Founding Shop mit Sitz in Ritterhude und Maxx Fair Trade GmbH mit Sitz in Bremen. Für die Firmen JCN Trade, LLFS GmbH Luxury Founding Shop und MAXX Fair Trade wurden anschließend Bankkonten u.A. bei den Banken Commerzbank, Deutsche Postbank, PayCenter GmbH, Sparkasse Bremen, Volksbank Bremen und Fidor Bank errichtet und eine professionell gestaltete Homepage für die Firmen Russel & Partner, Lloyds Financial Service und Maxx Fair Trade eingerichtet, in der die Firmen als professionelle Finanzdienstleister präsentiert wurden. Aufgrund der überzeugenden Verkaufsgespräche der bislang noch nicht identifizierten Callcentermitarbeiter (mindestens 6 unterschiedliche Personen u.a. alias Beni Günther Caspar, Herr Spitzberg, Herr J.T. Marlens, Mike Freytag, Simon Mertens, Michael Brown, Carmen Smith, Marius Aichhof, Jenez Novak, Peter Schlossberg, Veronica Johnson, David Preuß, Gloria Rosenberg, Herr Reichel, Herr Kramer, Herr Neuhaus, Herr Leinweber, Tobias Nielson, Markus Sonbier, Tom Fishbourne, Mark Mill, Helga Fischer, Michael Hartmann, Herr Bräutigam, Herr Fink, Doreen Peters, Dr. Vössing, John J. Sindsheimer, Volker Rundsted, Herr Büchner, Siegfried Stein, Herr Schumann, Mark Wollstein, Rodney Liber, Steven Hendley, Tobias Rothmann, Mark Westheimer, Jesper McNiel, Christian Berghaus, Herr Maccaine, Sebastian Hüpfer, Geert van Engelen, David Löwenstein, Belinda White, Steven Miller, Jens Stockhausen, Marc Hachleitner, Peter Cordes, Wilhelm Zeller, Dirk Wolf, Marco Kubsch, Sebastian Schleich, Thomas Brüstler, Andre Montoya, Thomas Kleinhaus, Thomas Cherteny, Peter Schäffler, Daniela Hofer, Aaron Schmitt, Richart Grosstädter, David Lechner, Maximilian Rotenbach, Sebastian Lutzenreiter) und der professionell gestalteten Internetauftritte der Firmen Russel & Partner, Lloyds Financial Service und Maxx Fair Trade waren eine Vielzahl der unaufgefordert angerufenen Personen der Überzeugung, dass Ihnen von einem professionellen Finanzdienstleister tatsächlich existente Aktien angeboten worden waren. Aufgrund dieses Irrtums haben mindestens 300 Personen Aktien gezeichnet und den jeweiligen Kaufpreis (zwischen 1.000,- Euro und 290.000,- Euro) auf das von den Beschuldigten jeweils mitgeteilte Konto überwiesen. Die eingegangenen Gutschriften wurden entweder in Bar abgehoben oder für den Kauf von Edelmetallen (v.A. Goldmünzen und Goldbarren) u.a. bei den Edelmetallhändlern Ex Oriente Lux AG, Gesellschaft für Münzeditionen mbH, Ophirum Commodity GmbH, ESG Edelmetall Handel GmbH & Co KG, Degussa Goldhandel, Mond Goldhandel GmbH, BM Edelmetalle, Westgold GmbH und Co KG, Goldkontor Hamburg GmbH, Alfa KG, CoinInvest GmbH, Münzen Müller, Gold-Börse.com, pro aurum KG, GoldSilberShop.de GmbH, Auragentum GmbH, Exchange AG Deutschland, Silber CORNER GmbH & Co KG eingesetzt. Die Edelmetalle wurden über Internet bestellt und an diverse Briefkastenfirmen in der Bundesrepublik ausgeliefert und dort u.a. auch von dem Beschuldigten Kurt Platte abgeholt. Die Geschädigten erhielten nach der Zahlung entweder überhaupt keine Rückmeldung mehr oder wurden anschließend nochmals zwecks Ankaufs weiterer Aktien kontaktiert. Einige Geschädigte der Firma JCN Trade wurden zu einem späteren Zeitpunkt – diesmal unter Verwendung der Firmennamen Lloyd Financial Service oder Maxx Fair Trade erneut angerufen. Vermeintlicher Geschäftsführer der JCN Trade GmbH ist Jenez Novak. Bei dem zwecks Gesellschaftsgründung und Kontoeröffnung vorgelegten slowenischen Reisepass des Novak handelt es sich um eine Totalfälschung. Auch bei den vermeintlichen Geschäftsführern der LLFS Luxury Founding Shop und der Maxx Fair Trade handelt es sich ausweislich, polizeilicher Ermittlungen um tatsächlich nicht existente Personen. Es besteht aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Kriminaldirektion Gießen, v.A. aufgrund der Erkenntnisse der überwachten Telefonanschlüsse der Beschuldigten, der dringende Tatverdacht, dass die Tatbeiträge des Beschuldigten Metterhausen folgende Bereiche umfassen:
Insgesamt kam es in der Zeit vom 25.06.2014 bis zum 29.02.2016 zu folgenden vollendeten Betrugstaten, in denen die als Schadenssumme gekennzeichnete Summe von den Geschädigten auf den Konten der JCN Trade, LLFS Luxury Founding Shop (nach Sperrung der Konten der LLFS auf das Konto des Michael Kaspar), Maxx Fair Trade (nach Sperrung der Konten der Max Fair Trade auf die Konten des nicht existenten Moritz Fickenscher) überwiesen worden sind:
Dabei beruht diese Zusammenstellung der Taten auf die bisher erfolgte Auswertung eines Teils der Konten der Firmen JCN Trade, LLFS Luxury Founding Shop, Maxx Fair-Trade und des Moritz Fickenscher. Durch dieses Vorgehen verschaffte sich der Beschuldigte Metterhausen und die weiteren Täter eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von ganz erheblichem Umfang. Verbrechen, strafbar gem. §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 53, 30 Abs. 2, 25 des Strafgesetzbuches. Der dringende Tatverdacht hinsichtlich der aufgeführten Taten ergibt sich aus
Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs ist die Anordnung der Maßnahme auch nicht unverhältnismäßig. Rohner, Richter am AmtsgerichtAmtsgericht MarburgBeschluss50 Gs – 2 Js 14192/14 – 16.03.2016 In dem Ermittlungsverfahren gegen pp. Georg Stolz, geb. am 12.05.1965 in Neuss, wohnhaft: Weimarer Straße 17, 47472 Neuss, Staatsangehörigkeit: deutsch, pp. wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges, wird zum Zweck der Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche, die den Verletzten aus den Taten erwachsen, die dem Beschuldigten zur Last liegen (Rückgewinnungshilfe), für das Land Hessen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Der Beschuldigte ist berechtigt, die Vollziehung des Arrestes durch Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe der Arrestsumme abzuwenden (§ 111d Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 923, 934 Abs. 1 ZPO). Gründe: Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass zivilrechtliche Ansprüche der Verletzten gem. §§ 73 Abs. 1 S. 2, 73a StGB vorliegen. Der dingliche Arrest zur Sicherung dieser zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten ist anzuordnen, da zu befürchten ist, dass der Beschuldigte bei umfassender Kenntnis der Sach- und Rechtslage alles tun wird, das Vermögen zu verschieben, um die spätere Vollstreckung der Ansprüche der Verletzten zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (§ 111d Abs. 2 StPO i.V.m. § 917 ZPO). Der Beschuldigte Stolz ist dringend verdächtig, in der Zeit vom Juni 2014 bis zum 29.02.2016 in Düsseldorf, Neuss, Marburg und an anderen Orten durch 227 Handlungen 1. – 227. in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er den Betrug gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande begangen hat, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach § 263 StGB verbunden hat. Der Beschuldigte Stolz (alias „Max“) richtete im Zeitraum von Juni 2014 bis Februar 2016 gemeinsam mit den Beschuldigten Mühlen, Platte und mindestens 3 weiteren noch nicht identifizierten Tätern (alias u.A. Jenez Novak, Marko Nikolic, Peter Schäffler, Martin Hofmann und Aron Mandel) ein Callcenter mit dem Ziel ein, von dort aus in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Personen anzurufen und tatsächlich nicht existente Aktien der Firmen Gilead Sciences, Roche, Apple Inc, Google, Alphabet Inc, Tesla Motors Inc, Lynn Energy zum Verkauf anzubieten. Zu diesem Zweck errichteten die Beschuldigten Stolz, Mühlen, Platte und mindestens 3 weiteren bislang namentlich noch nicht bekannten Täter (alias u.A. Jenez „Novak, Marko Nikolic, Peter Schäffler, Martin Hofmann und Aron Mandel) die Firmen Russel & Partner Trust Financial Management Inc mit Sitz in Miami Florida, JCN Trade GmbH mit Sitz in Köln und Maxx Fair Trade GmbH mit Sitz in Bremen. Für die Firmen JCN Trade und MAXX Fair Trade wurden anschließend Bankkonten u.A. bei den Banken Commerzbank, Deutsche Postbank, PayCenter GmbH, Sparkasse Bremen, Volksbank Bremen und Fidor Bank errichtet und eine professionell gestaltete Homepage für die Firmen Russel & Partner und Maxx Fair Trade eingerichtet, in der die Firmen als professionelle Finanzdienstleister präsentiert wurden. Aufgrund der überzeugenden Verkaufsgespräche der bislang noch nicht identifizierten Täter (mindestens 3 unterschiedliche Personen) und der professionell gestalteten Internetauftritte der Firmen Russel & Partner und Maxx Fair Trade, waren eine Vielzahl der unaufgefordert angerufenen Personen der Überzeugung, dass Ihnen von einem professionellen Finanzdienstleister tatsächlich existente Aktien angeboten worden waren. Aufgrund dieses Irrtums haben mindestens 200 Personen Aktien gezeichnet und den jeweiligen Kaufpreis (zwischen 3.000,- Euro und 290.000,- Euro) auf das von den Beschuldigten jeweils mitgeteilte Konto überwiesen. Nachdem die Konten der Maxx Fair Trade Mitte Februar von den Banken aufgrund eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft Marburg gesperrt worden sind, wurden die getäuschten Opfer angewiesen, das Geld auf Konten des tatsächlich nicht existenten Moritz Fickenscher u.A. bei der GLS Bank zu überweisen. Die eingegangenen Gutschriften wurden entweder in Bar abgehoben oder – der weitaus größte Teil – für den Kauf von Edelmetallen (v.A. Goldmünzen und Goldbarren) bei den Edelmetallhändlern Ex Oriente Lux AG, Gesellschaft für Münzeditionen mbH, Ophirum Commodity GmbH, ESG Edelmetall-Handel GmbH & Co. KG, Degussa Goldhandel, Mond Goldhandel GmbH, BM Edelmetalle, Westgold GmbH und Co KG, Goldkontor Hamburg GmbH, Alfa KG, CoinInvest GmbH , Münzen Müller, Gold-Börse.com, pro aurum KG, GoldSilberShop.de GmbH, Auragentum GmbH, Exchange AG Deutschland, Silber CORNER GmbH & Co KG eingesetzt. Die Edelmetalle wurden über Internet bestellt und an diverse Briefkastenfirmen in der Bundesrepublik ausgeliefert und dort von noch nicht identifizierten Mittätern abgeholt. Die Geschädigten erhielten nach der Zahlung entweder überhaupt keine Rückmeldung mehr oder wurden anschließend nochmals zwecks Ankaufs weiterer Aktien kontaktiert. Einige Geschädigte der Firma JCN Trade wurden auch im Jahr 2016 – diesmal unter Verwendung des Firmennamens Maxx Fair Trade – erneut angerufen. Vermeintlicher Geschäftsführer der JCN Trade GmbH ist Jenez Novak. Bei dem zwecks Gesellschaftsgründung und Kontoeröffnung vorgelegten slowenischen Reisepass des Novak handelt es sich um eine Totalfälschung. Auch bei dem vermeintlichen Geschäftsführer der Maxx Fair Trade, Marko Nikolic, handelt es sich ausweislich polizeilicher Ermittlungen um eine tatsächlich nicht existente Person. Es besteht aufgrund der polizeilichen Ermittlungen der Kriminaldirektion Gießen der Tatverdacht, dass die Tatbeiträge des Beschuldigten Stolz die Gesamtorganisation der Errichtung und Instandhaltung des Callcenters, die Auf- und Abschaltung sowie Umleitung der ausländischen Callcenternummern, sowie auch das Abheben von Bargeld von den Konten der JCN Trade und Maxx Fair Trade und das Abholen des bestellten Goldes (Goldmünzen und Goldbarren) beinhalten. Insgesamt kam es in der Zeit vom 25.06.2014 bis zum 29.02.2016 zu folgenden vollendeten Betrugstaten, in denen die als Schadenssumme gekennzeichnete Summe von den Geschädigten auf den Konten der JCN Trade, Maxx Fair Trade oder des Moritz Fickenscher überwiesen worden sind:
Dabei beruht diese Zusammenstellung der Taten auf der bisher erfolgten Auswertung eines Teils der Konten der Firmen JCN Trade, Maxx Fair Trade und des Moritz Fickenscher. Tatsächlich dürfte der Schaden um ein Vielfaches höher liegen und es besteht auch der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte gemeinsam mit den noch nicht identifizierten weiteren Tätern im Jahr 2015 die beschriebene Betrugsmasche mittels weiterer Firmen, u.A. der Firma LLFS GmbH, betrieben hat. Durch dieses Vorgehen verschafften sich der Beschuldigte Stolz und die weiteren Täter eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von ganz erheblichem Umfang. Diese Handlungen sind als Verbrechen mit Strafe bedroht nach den §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 53, 25 des Strafgesetzbuches. Der Tatverdacht hinsichtlich der aufgeführten Taten ergibt sich aus
Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs ist die Anordnung der Maßnahme auch nicht unverhältnismäßig. Rohner, Richter am AmtsgerichtLandgericht MarburgBeschluss12 KLs – 2 Js 14192/14 – 05.04.2017 In der Strafsache gegen 1. Jochen Mühlen, alias „El Presidente“, „der Wolf“, geboren am 12.11.1970 in Viersen, wohnhaft Justizvollzugsanstalt Hagen, Gerichtsstraße 5, 58097 Hagen, verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch, Verteidiger: Rechtsanwalt Joachim Albert, Goltsteinstraße 30-31, 40211 Düsseldorf 2. Georg Stolz, alias „Max“, geboren am 12.05.1965 in Neuss, wohnhaft Weimarer Straße 17, 41472 Neuss, verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch, Verteidiger: Rechtsanwalt Nicolai Mameghani, Graf-Adolf-Platz 1, 40213 Düsseldorf Pflichtverteidigerin: Rechtsanwältin Denise Sondermann, Hugo-Viehoff-Straße 19, 40468 Düsseldorf 3. Stefan Metterhausen, alias der Lange; Herr Lindner, geboren am 21.11.1967 in Lübeck, wohnhaft Zur Bockumer Linde 39, 40489 Düsseldorf, Justizvollzugsanstalt Gießen, Gutfleischstraße 2 A, 35390 Gießen, verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch, Pflichtverteidiger: Rechtsanwalt Georg Strittmatter, Luegplatz 6, 40545 Düsseldorf Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Henner Apfel, Goltsteinstraße 30-31, 40211 Düsseldorf 4. Adalbert Sebastian Troska, alias „El Chefe“, geboren am 16.07.1978 in Beuthen, wohnhaft Justizvollzugsanstalt Hagen, Gerichtsstraße 5, 58097 Hagen, ledig, Staatsangehörigkeit: deutsch, Verteidiger: Rechtsanwalt Wolfram Maschke, An der Landruhe 39, 28355 Bremen wegen Betruges:
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