Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 300 Js 1507/18
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Rheinbahnstr. 1, 41063 Mönchengladbach, Aktenzeichen 300 Js 1507/18, gegen die Beschuldigten Brigitte Stephanie Broich und Holger Stephan Broich, wohnhaft Neuhofstr. 49, 41061 Mönchengladbach, wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs wurde aufgrund des Vermögensarrestes in Höhe von 22.543,46 € des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 15.6.2018 (59 Gs 507/18; 300 Js 1507/18) gegen die Arrestschuldnerin Brigitte Stephanie Broich angeordnet, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Folgende Vermögenswerte wurden gesichert: Kontoguthaben (Konto DE97310500000004750394, das Konto 39925445 wurde bereits aufgelöst).
Die Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111l Abs. 1, Abs. 3 n.F. Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Mit einer etwaigen Mitteilung von Tatverletzten wird gebeten, zu erklären, ob und in welcher Höhe der Verletzte den Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der ihm aus der Tat erwachsen ist, geltend machen wolle. Auf den Regelungsgehalt des § 111h Absatz 2 und der Verfahren nach § 111i Absatz 2, § 459h Absatz 2 sowie § 459k n.F. Strafprozessordnung wird Bezug genommen.
Zweigle, Staatsanwältin
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