Staatsanwaltschaft München I 271 VRs 221670/17
Unter dem AZ: 813 Cs 271 Js 221670/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 22.12.2017 gegenüber dem Einziehungsbetroffenen Abujazar, Mousa (aus Datenschutzgründen kein Geburtsdatum und keine Wohnanschrift angeben) die Einziehung eines Damenfahrrades Tecnobike/ Colore, FIN: KL2756A03593 angeordnet.
Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis entwendete der Verurteilte zu einem nicht näher bekannten Tatzeitpunkt zwischen dem 01.05.2017, 00:00 Uhr bis 27.05.2017, 22:30 Uhr das vor dem Anwesen Truderinger Straße 2, 81677 München abgestellte Damenfahrrad.
Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstands (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger den eingezogenen Gegenstand zurück erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich die Eigentümerstellung und der Herausgabeanspruch ergeben (§ 459j Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) der Eigentümer der Sache sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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