Home Allgemeines Staatsanwaltschaft München II
Allgemeines

Staatsanwaltschaft München II

Share
Share

Staatsanwaltschaft München II

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

67 Js 26088/16

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Starnberg vom 19.04.2018 wurde der Einziehungsbetroffene Petar Jurisic zur Zahlung von Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Laut der Entscheidung beträgt ihr Schaden 1.316,72 €.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Vermietung von Wohungen in Cambridge, Zahlung in Höhe von 1.050,- GBP

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei, § 459k Abs. 1 StPO.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

Schwaches US-Stellenwachstum im Oktober – verzerrt durch Naturkatastrophen und Streiks

Der jüngste Arbeitsmarktbericht, der letzte große Wirtschaftsindikator vor den nahenden und hart...

Allgemeines

Lohnt sich eine Investition in Künstliche Intelligenz für Kleinanleger? Ein kritischer Blick auf die Ella Media AG

Die Idee, in Künstliche Intelligenz (KI) zu investieren, ist derzeit verlockend. Die...

Allgemeines

Schockanrufe

Frage: Herr Sontowski, in einem kürzlich verhandelten Fall wurde ein 22-jähriger Mann...

Allgemeines

USA:Was uns die Umfragen über die Wahl 2024 verraten haben

Umfragen können nicht vorhersagen, wer die Präsidentschaftswahl gewinnen wird. Sie sind von...