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Staatsanwaltschaft München II Sicherstellung von Vermögenswerten bei Personen der ProAktiva Investment AG

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Es ist wieder ein neuer Finanzskandal der sich dort wohl ereignet hat. Das zeigt auch die Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft München II von Vermögenswerten bei Rainer Hirschböck, DieterJosef Reßl, Herrmann Leutenbauer. Bereits seit Anfang des Jahres 2013  wird gegen den Initiator der Anlage „ProAktiva Investments AG“ strafrechtlich ermittelt. Es gab in der Vergangenheit allerdings auch Hinweise, dass weitere mit dem Vertrieb der Anlage beauftragten Personen in das Augenmerk der Kriminalpolizei geraten sind.  Bei der ProAktiva Investments AG handelt es sich um eine Gesellschaft nach Schweizer Recht, die in der Vergangenheit unter anderem mit der Möglichkeit warb, interessierten Anlegern eine feste Rendite in Höhe von 3 % monatlich für das zur Verfügung gestellte Kapital risikolos anbieten zu können. Angeblich war die Investition durch Sicherheiten gekennzeichnet, die bekannte Versicherungsgesellschaften gewährt haben sollten. Welche Versicherungen da gewesen sein sollen ist nicht bekannt. Es liegt die Vermutung Nahe, das es die Versicherungen nie gegeben hat.

 

Staatsanwaltschaft München II

63 Js 3618/13 VA – 3. April 2014

Ermittlungsverfahren gegen

Hans-Rainer Hirschböck, geboren am 02.07.1956
Herzogstandweg 7, 83671 Benediktbeuern 
Dieter Johann Josef Reßl, geboren am 01.07.1948
Asamstraße 19; 83671 Benediktbeuern 
Hermann Leutenbauer, geboren am 26.08.1942
Apostelholzweg 2, 82205 Gilching
wegen verbotener Geschäfte,
Handelns ohne Erlaubnis

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 StPO)

Sehr geehrter Empfänger,

in dem bei der Staatsanwaltschaft München II unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.01.2013 zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 490.000 € in das Vermögen von Herrn Hirschböck, sowie gegen dessen Firma ProAktiva-Investments AG angeordnet.

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.03.2013 wurde zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.715.293.03€ gegen Herrn Leutenbauer und Herrn Hirschböck sowie gegen deren Firma Caracta Finanzstrategien GmbH und ProAktiva-Investments AG angeordnet.

Des Weiteren wurde mit Beschluss des Amtsgericht München vom 12.03.2013 zum des Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.715.293,03 € in das Vermögen von Herrn Reßl angeordnet.

In Vollziehung dieses Arreste s konnten für die Opfer dieser Straftat bereits folgende Vermögenswerte gesichert werden:

Vermögenswerte:

 

A. Hirschböck
1. Konten bei der Stadtsparkasse München, Sparkassenstr. 2, 80331 MünchenEin Betrag von 203.173,90 € wurde bereits durch die Sparkasse
beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 38 HL 32/14 hinterlegt.
2. Konten bei der Salzburg München Bank AG, Karlstraße 7 80333 München
3. Konten bei CMC Markets Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 33 a, 60329 Frankfurt am Main, Niederlassung der CMC Markets UK Plc, 133 Houndsditch, UK-London EC3A 7 BX
4. Versicherungen bei der Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG, Pettenkoferstraße 19, 80336 München
B. Reßl
1. Konten bei der VR-Bank Werdenfels eG, vormals Volksbank-Raiffeisenbank Penzberg, Bahnhofstr. 43, 82467 Garmisch-Partenkirchen
2. Konten bei der UniCredit Bank AG, Kardinal-Faulhaber-Str. 1, 80333 München
3. Konte n bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA, Kasernenstraße10, 40213 Düsseldorf
4. Versicherungen bei der Münchener Verein Lebensversicherung a.G., Pettenkoferstraße 19, 80336 München
C) Leutenbauer
1. Konten bei Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main
Lt. Schreiben der Deutschen Bank ist eine Hinterlegung geplant. Ein Schreiben, dass diese bereits erfolgt sei liegt nicht vor.
2. Konten bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA, Kasernenstraße 10, 40213 Düsseldorf
3. Konten bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
4. Die Geschäftsanteile der Caracta Finanzstrategien GmbH (HRB 70865), Ottostraße 19, 80333 München
D) Firma Caracta Finanzstrategien GmbH, Ottostraße 19, 80333 München
Konten bei Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am MainEin Betrag von 826,76 €wurde beim Amtsgericht Essen durch Die Deutsch Bank unter dem Aktenzeichen 2 HL 337/13 bereitshinterlegt.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte geltend zu machen und Ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus der Straftat in das für Sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt. Beachten Sie bitte auch das Beiblatt „Wichtige Hinweise für Geschädigte“.

Sie würden der Staatsanwaltschaft außerdem sehr behilflich sein, wenn Sie das weitere beiliegende Schreiben ausgefüllt und unterschrieben baldmöglichst zurücksenden.

Mit freundlichen Grüßen

Staatsanwaltschaft München II

Dieses Schreiben wurde im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft München II führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, ersichtlich gewordene Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff StPO einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es mitunter, aus der Straftat hervorgegangenen Opfern eine zumindest teilweise finanzielle Rehabilitation zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen der/die Beschuldigten finanziell so gestellt werden, wie er/sie vor der Tatbegehung war(en). Dies setzt allerdings voraus, dass die Geschädigten selbst aktiv werden und ihre eventuellen Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft für sie sozusagen reservierten Vermögenswerte Zugriff nehmen.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte(n) die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens und die damit grundsätzlich vorweg anzustellende Kosten-Nutzen-Frage können Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen verbunden mit dem Kostentragungsrisiko liegt stets im Ermessen des Opfers. Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Urteil, Anerkenntnisurteil, o.ä.) oder die Vollstreckung im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes mittels einstweiliger Verfügung oder eines dinglichen Arrests. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g StPO) oder der Rangrücktritt der Staatsanwaltschaft der richterlichen Zustimmung (§ 111 h StPO).

Bitte beachten Sie, dass die Drittschuldnereigenschaft nicht auf die Staatsanwaltschaft übergeht, sondern beim ursprünglichen Drittschuldner verbleibt (z.B. Bank etc.).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkungen. Dies bedeutet, dass der zuerst zugreifende Geschädigte stets ein rangbesseres Pfandrecht als ein nachfolgend vollstreckender Gläubiger hat. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt.

Die bloße Anmeldung Ihrer Forderung oder nur das Zurücksenden des anliegenden Formblattes an die Staatsanwaltschaft entfaltet keinerlei Rechtswirkung.
Ein Verteilungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft für die Geschädigten findet nicht statt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine darüber hinausgehende Auskunftserteilung durch die Staatsanwaltschaft nicht erlaubt ist und die Beantwortung weiterer Ersuchen und Anfragen zugunsten der vorrangigen Ermittlungen zurückgestellt werden.

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