Staatsanwaltschaft Münster
82 Js 932/21 V – 09.08.2021
Herrn
Dirk Lehmann
Vollstreckungsverfahren gegen Ugur Bayhan
Tatvorwurf: Betrug
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Sehr geehrter Herr Lehmann,
mit Urteil vom 07.07.2021 hat das Amtsgericht Beckum – 16 Ds 11/21 – hinsichtlich Ugur Bayhan die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 521,99 Euro angeordnet.
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Hochachtungsvoll
van Dielen
Rechtspflegerin
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