Staatsanwaltschaft Münster
81 Js 1218/20 V
Frau
Fanita Iordache
Vollstreckungsverfahren gegen Ninel-Florentin Zaharia
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Frau Iordache,
mit Strafbefehl vom 08.07.2021 hat das Amtsgericht Beckum – 14 Ds 42/20 – hinsichtlich Ninel-Florentin Zaharia die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 200,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Hochachtungsvoll
van Dielen
Rechtspflegerin
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